EUR/GBP am Scheideweg – Brexit-Unsicherheit hält an

Bildquelle: Pixabay / Kaz

Das jahrelange Brexit-Chaos sorgt nicht nur für konjunkturelle Verunsicherung in Großbritannien, sondern auch für eine steile Abwertung beim britischen Pfund. Nach Jahren, in denen das Pfund immer schwächer wurde, stellt sich jetzt wieder die Frage, ob sich die aktuelle Kurserholung der britischen Währung fortsetzt oder ob es sich dabei nur um ein kurzes Strohfeuer handelt.

Was erwartet Besucher aus dem Euroland, die einen Urlaub im Vereinigten Königreich planen? Oder mit welchen Kosten müssen Eltern rechnen, deren Kinder bspw. eine Sprachreise oder ein Schuljahr in einem der renommierten britischen Internate planen? Am 24. September kostete ein Euro etwa 0,88 Pfund.

Vor 4 Jahren, im Juli 2015, als die Brexit-Debatte noch in ihren Kinderschuhen steckte, sah das noch ganz anders aus. Zu dieser Zeit war das Pfund noch eine starke Währung. Für einen Euro gab es damals nur 0,70 Pfund. Im Vergleich zum Euro stellte dieser Zeitpunkt einen wichtigen Wendepunkt dar. Denn zwischen Juli 2015 und August 2019 wertete das Pfund am Devisenmarkt in der Spitze um 33 Prozent ab bzw. der Euro um 33 Prozent auf. Das bedeutete im vergangenen Monat für den Euro Notierungen von bis zu 0,93 Britischen Pfund und damit den höchsten Kursstand seit dem Oktober 2009.

Seitdem setzte der Euro wieder etwas zurück. Gründe für die jüngste Erholung des Pfund bzw. die Schwäche des Euro sind einerseits wieder einmal die neuesten Entwicklungen in Sachen Brexit, andererseits die aktuellen Konjunkturdaten aus Europa. So beschloss das britische Unterhaus, dass Premierminister Boris Johnson Großbritannien nicht ohne Vertrag aus der EU führen darf. Dafür hatte die Mehrheit der Abgeordneten des britischen Unterhauses am 4. September gestimmt.

Ebenfalls beschlossen wurde, sollte bis zum 19. Oktober kein Abkommen vorliegen, dem das Parlament zustimmt, wird die Frist für den Brexit um weitere drei Monate, bis Ende Januar 2020, verlängert werden. Wie es in der Brexit-Debatte weitergeht, bleibt damit zwar weiter offen, doch vorerst sorgt dieser Beschluss wieder für etwas Entspannung im Brexit-Streit.

Diese Entspannung wurde am 24. September durch den Obersten Gerichtshof gestärkt. Dieser entschied, die von Premierminister Johnson herbeigeführte Zwangspause des Parlaments für rechtswidrig. In der Nacht zum 10. September hatte die Zwangspause begonnen und sollte bis Mitte Oktober andauern. Erst zwei Wochen vor dem von Johnson geplanten Brexit, am 14. Oktober, hätten die Parlamentarier dann wieder zusammenkommen können. Nun wird das Unterhaus wieder am 25. September tagen.

Neben den Ereignissen im Vereinigten Königreich sorgen auch die wirtschaftlichen Entwicklungen in der Eurozone für Bewegung am Devisenmarkt. Der vom Markit-Institut erhobene Einkaufsmanagerindex fiel im September auf 50,4 Zähler und damit auf den tiefsten Stand seit Juni 2013. Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen konnte sich das Pfund im Vergleich zum Euro jüngst wieder etwas erholen.

Spekulative Anleger, die einen im Vergleich zum britischen Pfund stärkeren Euro erwarten, könnten mit einem klassischen Optionsschein Call auf das Währungspaar EUR/GBP der Deutschen Bank (WKN: DC6TYA / ISIN: DE000DC6TYA9, Laufzeit bis zum 18.12.2020) auf ein solches Szenario setzen. Der Hebel dieses Optionsscheins liegt derzeit bei 49,01. Wer aber als spekulativer Anleger in Bezug auf den EUR/GBP-Kurs eher short-orientiert ist, könnte mit einem klassischen Optionsschein Put der Deutschen Bank (WKN: DC6TXU / ISIN: DE000DC6TXU9, aktueller Hebel 87,70; Laufzeit bis zum 18.12.2020) auf eine im Vergleich zum britischen Pfund schwächere europäische Gemeinschaftswährung setzen.

Stand: 24.09.2019/ Ein Gastkommentar von Christian-Hendrik Knappe, db x-markets

© Deutsche Bank AG 2019

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Werbemitteilung.

Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar. Weitere, ausführlichere Angaben zu den Wertpapieren einschließlich der Risiken sind den jeweiligen Basisprospekten, nebst etwaiger Nachträge („Basisprospekte“) sowie den jeweiligen Endgültigen Bedingungen zu entnehmen. Der Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen stellen das allein verbindliche Verkaufsdokument der Wertpapiere dar. Anleger können die Basisprospekte nebst den jeweiligen Endgültigen Bedingungen bei der Deutsche Bank AG, Mainzer Landstraße 11-17, 60329 Frankfurt am Main (Deutschland) kostenlos in Papierform und deutscher Sprache erhalten und unter www.xmarkets.de herunterladen.

Alle Meinungsäußerungen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Bank AG wieder, die sich ohne vorherige Ankündigung ändern kann.

Bildquelle: Pixabay / Kaz