Die Bundesbank wird 60! Am 26. Juli 1957 wurde das Gesetz über die Deutsche Bundesbank erlassen. Damit hatte die Bundesrepublik Deutschland eine richtige Zentralbank. Inzwischen ist sie zwar Bestandteil des Euro-Systems, aber keineswegs überflüssig.
Hüterin der D-Mark. Bis zum Ende des Jahr 1998 war die Deutsche Bundesbank die Hütern der Deutschen Mark (D-Mark). Die Details regelte das Gesetz über die Deutsche Bundesbank, also etwa den Aufbau, Rahmen, Aufgaben und Funktionen als Währungs- und Notenbank. Mit dem Beginn der Europäischen Währungsunion und der Einführung des Euro Anfang 1999 ging diese Aufgabe auf das Eurosystem über.
Seitdem bilden die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, das Eurosystem. Noch heute ist die Bundesbank in neun deutschen Städten mit ihren Hauptverwaltungen vertreten. Ihnen nachgeordnet sind 35 Filialen.
Bargeld. Eine der Schwerpunktaufgaben der jeweiligen Ländernotenbanken ist die Versorgung mit Bargeld. Gemeint sind damit Banknoten und Münzen.
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
Goldreserven. Die zweite Schwerpunktaufgabe der jeweiligen Ländernotenbanken ist das Hüten der Gold- und Devisenreserven. Die Bundesbank ist bei Gold dabei weltweit auf Platz 2.
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
Man sieht: Auch heute noch hat die Deutsche Bundesbank – Euro hin oder her – ihre Daseinsberechtigung. Ob es für weitere 60 Jahre reicht, wird man sehen…
In diesem Sinne,
weiterhin viel Erfolg bei der Geldanlage
Ihre markteinblicke.de-Gründer
Christoph A. Scherbaum & Marc O. Schmidt
Melden Sie sich hier für unsere kostenlosen Newsletter an. Sie finden dort unser kostenfreies Newsletter-Angebot mit dem Namen “Die Börsenblogger Auf die Schnelle†(Wochentags) und “Die Börsenblogger D-A-CH Rundschau†(Samstags).
Bildquelle: Pressefoto © Deutsche Bundesbank