Erhält man als Anleger Dividenden von einem ausländischen Unternehmen, fällt auf diese neben der heimischen Kapitalertragsteuer zusätzlich die Quellensteuer an. Diese wird vom Heimatland des ausschüttenden Unternehmens erhoben und kann, wie im Fall der Schweiz, gerne bis zu 35 Prozent betragen. Rechnet man beides zusammen, geht Anlegern schnell die Hälfte der Dividende verloren.
Glücklicherweise ist diese Doppelbesteuerung auf internationaler Ebene allerdings nicht erwünscht. Daher haben die meisten Staaten untereinander sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, welche den maximal einzuhaltenden Quellensteuersatz in der Regel deutlich reduzieren. Für deutsche Anleger wird der Quellensteuersatz weitestgehend auf 15 Prozent reduziert, wodurch sich bspw. im Fall der Schweiz eine mögliche Rückerstattung von 20 Prozent der Bruttodividende ergibt. Betrachtet man dies, wird schnell klar, dass eine solche Rückerstattung einen signifikanten Einfluss auf die Dividendenrendite hat.
Doch wie man es bereits aus anderen Bereichen kennt, sind die entsprechenden Verfahren dazu alles andere als schnell und simpel. Jeder Quellenstaat besitzt hierfür ein eigenes, in der Regel papierbasiertes Formular, fordert unterschiedliche Belege und gewährt individuelle Fristen. Anleger mit einem internationalen Portfolio sehen sich hier bereits mit dem Problem konfrontiert, erst einmal das fachspezifische Wissen über die einzelnen Antragsverfahren zu besitzen. Ganz zu schweigen von dem darauffolgenden bürokratischen Aufwand.
An dieser Stelle setzt nun das Münchner Unternehmen Divizend an und verspricht, Anlegern mit ihrer digitalen Plattform beim Rückerstattungsprozess Abhilfe zu leisten. Der weltweit einmalige Service funktioniert dabei wie folgt:
Nachdem die Nutzer ihren Depotbestand auf der Plattform erfasst haben, folgt eine intuitive Übersicht aller erhaltenen Dividenden sowie der möglichen Rückerstattung, jeweils gruppiert nach Ländern. Im Anschluss werden die Nutzer Schritt-für-Schritt durch den gesamten Prozess geführt und erhalten, nachdem alle notwendigen Belege hochgeladen wurden, das jeweilige Antragsformular vollständig ausgefüllt zum Download. Dieses muss nur noch an das heimische Finanzamt gesendet werden, welches darauf die steuerliche Ansässigkeit bescheinigt, und kann anschließend ins Ausland weitergeleitet werden. Schlussendlich wird Anlegern damit ermöglicht, diese Anträge erfolgreich und ohne jegliches Fachwissen stellen zu können.
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