Ärgernis Quellensteuer: Wir verschenken Milliarden – jedes Jahr

Die Besteuerung ausländischer Kapitalgewinne ist für deutsche Anleger ein höchst ärgerlicher Dauerbrenner.

(Bildquelle: Pixabay/falco)

Die Besteuerung ausländischer Kapitalgewinne ist für deutsche Anleger ein höchst ärgerlicher Dauerbrenner. Nun gibt es aber Licht am Ende des Tunnels, denn die vermeintlich niemals endende Geschichte wird mit dem Start-up Divizend nun doch zu einem aus Anlegersicht schönen Happyend geführt. Und das, obwohl die Politik ihre Hausaufgaben in Sachen Quellensteuer nach wie vor nicht erledigt hat.

Politik hinkt Anforderungen hinterher

Aber, der Reihe nach. Wir alle streben, und das auch am Kapitalmarkt, eigentlich ein stärkeres Zusammenwachsen innerhalb der Europäischen Union an. Grenzen sollen und sollten für Anleger keine oder zumindest kaum eine Rolle spielen. Leider hinkt die praktische politische Umsetzung den hehren Ansprüchen und politischen Postulaten in vielen Punkten hinterher. Ein frappierendes Beispiel für diesen Missstand ist die Erhebung der Quellensteuer für Anleger.

Wer sein Portfolio international ausrichtet – was durchaus sinnvoll ist -, für den lohnt sich nämlich nach wie vor in Sachen Dividende ein Invest nur dann, wenn er beim Kauf ausländischer Aktien die steuerliche Seite nicht außer Acht lässt. Bei Gewinnausschüttungen von Gesellschaften mit Sitz im Ausland bekommen es Anleger nämlich in der Regel gleich mit zwei Finanzbehörden zu tun – und die haben gänzlich unterschiedliche Regeln und Normen.

Der lange Weg durch die Finanzinstitutionen

Zunächst behält der Fiskus des jeweiligen Heimatlandes des Unternehmens einen Teil der Dividende direkt als Quellensteuer ein. Nur der mehr oder weniger kümmerliche Rest wird an die ausländischen Investoren überwiesen. Da die deutschen Depotbanken im Ausland einbehaltene Quellensteuer wegen der Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur bis zur Höhe von 15 Prozent auf die Abgeltungsteuer anrechnen dürfen, sind Anleger gezwungen, sich die Quellensteuer, die diesen Prozentsatz übersteigt, vom ausländischen Fiskus zurückzuholen.

Hauptversammlungen, wie hier die von Eon, beschließen die Dividendenhöhe. Die Auszahlung erfolgt problemlos über den Broker. Bei ausländischen Gesellschaften muss aber die Quellensteuer beachtet werden. (Bildquelle: Pressefoto E.ON)

Das ist allerdings meist schwierig und langwierig. Anleger hierzulande scheuen deshalb oftmals eine Investition in Unternehmen im Ausland. Das hat fatale Folgen für das Risikoprofil und auch die Rendite der Portfolios. Das Risiko ist im Verhältnis zur möglichen Rendite schlicht zu hoch, die Auswahl reduziert und damit die Möglichkeiten beschränkt.

Zudem wirkt die Doppelbesteuerung in der Folge als Bremse für die von der EU und der Bundesregierung gewünschte europäische Kapitalmarktunion.

Verschenkte Milliarden – jedes Jahr!

Vor allem aber verschenken Anleger buchstäblich jedes Jahr Milliarden an den Fiskus! Insgesamt schätzen wir diesen Betrag über die letzten 4 Jahre auf über 5 Milliarden Euro allein für deutsche Anleger, die ihre Quellensteuererstattung nicht vorgenommen haben.

Daran ändern auch die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nichts, die Deutschland mit nahezu allen wichtigen Staaten abgeschlossen hat. Diese bilateralen Verträge sollen zwar verhindern, dass ein Steuerbürger für die gleiche Einnahme von mehreren Ländern zur Kasse gebeten wird. Bei den Dividenden klappt das aber nicht wirklich reibungslos.

Keine Schwierigkeiten gibt es, wenn die erhobene Quellensteuer und der laut DBA auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbare Teil gleich hoch sind. So ist es beispielsweise in den Niederlanden. 15 Prozent behält der niederländische Staat ein. 15 Prozent sind bei der deutschen Einkommensteuer zu berücksichtigen. Ein aufwändiger Antrag auf Rückerstattung direkt bei der niederländischen Finanzverwaltung entfällt damit. Leider halten sich aber die wenigsten Länder an die in den Abkommen vereinbarte Schwelle von 15 Prozent. Die Regel ist vielmehr, dass die Quellensteuer deutlich höher ausfällt. Die einbehaltenen Sätze sind dabei sehr unterschiedlich. Die Finnen oder die Schweizer Eidgenossen kassieren 35 Prozent, die Schweden behalten 30 Prozent der Ausschüttung, die Österreicher 27,5 Prozent.

Gut gefüllter Staatssäckel

Für die Anleger bedeutet das, dass sie sich direkt an die Finanzverwaltung der jeweiligen Staaten wenden müssen, um den Teil erstattet zu bekommen, der über die 15 Prozent hinausgeht. Genau hier liegt das Problem. Jedes Land geht mit dem Thema anders um. Während einige sich dabei als sehr anlegerfreundlich und unkompliziert zeigen, werfen andere den betroffenen Aktionären auf ihrem Weg zum Geld so viele Knüppel zwischen die Beine wie möglich. Der Gedanke, dies habe Methode, liegt nahe. Bleibt doch alles, was nicht erstattet werden muss, im eigenen Staatssäckel.

Umso erfreulicher ist es, dass es nun mit Divizend ein Start-up gibt, dass einen einfachen, praktikablen und für wirklich jeden Anleger geeigneten sowie wirtschaftlich sinnvollen Lösungsweg durch den Steuer-Dschungel gibt. Divizend bietet eine Online-Lösung, in der die von Land zu Land sehr unterschiedlichen Antragsformulare vereinheitlicht sind und sich der Anleger auch nicht mit kaum verständlichen steuerlichen Fachbegriffen in diversen Sprachen auseinandersetzen muss.

Es gibt wirklich keinen Grund mehr, dem Fiskus Milliarden zu schenken.

Ein Beitrag von Marc Tüngler

Er ist Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) und ist ein profunder Kenner des deutschen Aktienmarktes. Als Redner und Aktionärsvertreter auf vielen Hauptversammlungen weiß er um die Befindlichkeiten von Vorständen und Aktionären.
www.dsw-info.de

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