Trading und Steuern: Das sollten Anfänger wissen

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Wer in Deutschland Trading betreibt und hierüber Gewinne generiert, muss diese auch versteuern. Vollkommen unerheblich ist, ob sich die betreffenden Personen für eine Bank bzw. einen Broker mit Sitz in Deutschland oder in einem anderen Teil der Welt entschieden haben. Fest steht, dass sich das Finanzamt für diese Art von Einkommen interessiert.

Daher ist es – bei aller Leidenschaft, die das Trading unweigerlich mit sich bringt – auch wichtig, sich mit den „Randdaten“ auseinanderzusetzen. Und diese umfassen eben auch die Steuern.

Es ist jedoch nicht schwer, als Trader seinen entsprechenden Verpflichtungen nachzukommen. Im Steuerrecht gibt es feste Regeln, die eingehalten werden müssen. Im Zweifel hilft es, sich im Internet zu erkundigen. Seriöse Seiten, wie zum Beispiel trading.de, setzen sich mit so gut wie allem auseinander, was mit Hinblick auf das Thema beachtet werden sollte.

Steuern auf Trading berechnen: So geht’s!

Die Steuer, die auf Trading Gewinne anfällt, wird als „Abgeltungssteuer“ bezeichnet. Früher sprach man in diesem Zusammenhang von der sogenannten „Kapitalertragssteuer“. Das Steuer-Maximum liegt in diesem Bereich bei 25 Prozent. Wer zum Beispiel nur hin und wieder handelt und parallel dazu noch seinem „normalen Job“ nachgeht, zahlt oft weniger. Hier spielt der jeweilige Steuersatz eine wichtige Rolle.

Diejenigen, die sich vorgenommen haben, ihr Haupteinkommen in Zukunft durch Trading zu verdienen, sollten sich von besagten 25 Prozent jedoch nicht abschrecken lassen. Denn: Ein Vergleich mit einem Gehaltszettel eines Angestellten zeigt, dass die Abzüge beim Traden in der Regel geringer sind.

Zum Thema Trading und Steuern gibt es unter anderem auch viele Informationen im Internet – inklusive Rechner. Wichtig ist es jedoch, sich als Trader seine Informationen ausschließlich von seriösen Seiten zu holen. Nur sie bilden eine Grundlage für eine fundierte Berechnung.

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Trading: Wie werden die Steuern korrekt abgeführt?

Wie bereits erwähnt, ist es aus steuerlicher Hinsicht vollkommen unerheblich, in welchem Land der Broker bzw. die Bank sitzt. Mit Hinblick auf die Art des Abführens gibt es jedoch durchaus Unterschiede.

Sitzt der Broker beispielsweise in Deutschland, führt dieser die Abgeltungssteuer (bzw. die ehemalige Kapitalertragssteuer) direkt ab, ohne, dass sich der Trader hierum kümmern müsste. Hierbei handelt es sich jedoch keineswegs um eine Serviceleistung, sondern vielmehr um ein Vorgehen, zu dem der betreffende Dienstleister aus gesetzlicher Sicht verpflichtet ist.

Ein Freistellungsauftrag sorgt jedoch dafür, dass der betreffende Trader von einem Freibetrag profitieren kann. Manchmal kann es sinnvoll sein, sich für verschiedene Broker bzw. Banken zu entscheiden, um besagten Freibetrag öfter nutzen zu können. Auf diese Weise lassen sich oft Steuern sparen.

Wer mit ausländischen Dienstleistern arbeitet, muss seine Gewinne am Ende des (Steuer-)Jahres im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angeben. Bis dahin ist es möglich, mit der kompletten Summe zu wirtschaften. Doch Vorsicht! Wenn das Finanzamt aufgrund hoher Gewinne eine Steuernachzahlung fordert, sollte der Steuerzahler natürlich auch dazu in der Lage sein, diese zu begleichen.

Wann fallen weniger als 25 Prozent Steuern an?

Die 25 Prozent Abgeltungssteuer gelten im Trading Bereich als Maximum. Es gibt auch einige Fälle, in denen Trader weniger zahlen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sich die betreffenden Personen dazu entschieden haben, lediglich nebenbei zu traden und hauptberuflich als Angestellte arbeiten. In diesem Fall bilden meist nicht die besagten 25 Prozent, sondern der persönliche Steuersatz und dessen Charakteristika die Basis.

Wer verheiratet und angestellt ist, kann zudem oft noch Steuern sparen. Charakteristisch ist hierbei, dass der Trader, sofern er in Deutschland sitzt, im ersten Schritt die 25 Prozent zahlt, sich die zu viel gezahlte Differenz jedoch über seine Steuererklärung am Jahresende wieder holen kann. Im Zweifel und mit Hinblick auf die Frage, was erlaubt ist und was nicht, hilft natürlich auch der betreuende Steuerberater weiter.

Zu guter Letzt gilt es auch, nicht zu vergessen, dass nicht nur Gewinne angegeben werden müssen. Es ist durchaus legitim und wichtig, auch die Verluste, die beim Trading entstanden sind, anzugeben. Diese mindern nämlich die Steuerlast und können so dabei helfen, selbstverständlich vollkommen legal, Geld zu sparen … und genau das kann dann gegebenenfalls auf dem Sparbuch für den nächsten Sommerurlaub und die hiermit verbundenen Must-haves „geparkt“ werden.