Was Auszubildende und ihre Eltern beachten sollten…

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Viele Schüler stehen im letzten Schuljahr und anschließend vor Beginn einer Ausbildung. Die Bewerbungen, mit den Gesprächen und Vertragsunterzeichnungen stehen kurz vor Abschluss. Eltern, deren Kinder einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen wollen, können für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung oft noch als Schüler beantragen und somit enorm günstigere Beiträge sichern. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte laut GVI-Angaben auch die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch Auszubildende, die einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist wesentlich billiger. Deshalb sollten betroffene Eltern bereits vor dem Schulabschlusszeugnis für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen“, rät GVI-Präsident Siegfried Karle.

„Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe erst gar nicht versichern wollen“, warnt Siegfried Karle. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. „Das ist kein Kleckerbetrag und sollte gespart werden“, so Karle. Doch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss noch als Schüler vor dem Schulabschluss mit Ausstellung des Abschlusszeugnisses getätigt werden, warnt Karle.

Wer den Abschluss noch in 2017 vollzieht, spart zusätzlich, da die zu versichernde Person versicherungstechnisch oftmals im nächsten Kalenderjahr älter und somit teurer ist. Auch ein verschlechternder Gesundheitszustand kann einem einen Strich durch die Rechnung machen, wenn der Versicherer den Abschluss verweigert, heißt es weiter.

Weitere Informationen, wie z.B. den Spartipp Berufsunfähigkeitsversicherung „5 Gründe warum Eltern ihre Kinder schon als Schüler gegen Berufsunfähigkeit versichern sollten“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI noch bis zum 15. Oktober zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.

Quelle: Geld und Verbraucher e.V. / Bildquelle: markteinblicke.de