Vor 100 Jahren kam das Goldverbot

(Bildquelle: Pressefoto © Deutsche Bundesbank)

Gold ist ein jederzeit nutzbares Werterhaltungsmittel? Das war nicht immer so. Vor 100 Jahren wurde in Deutschland ein Goldverbot beschlossen. Mit der Verordnung über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände von Reichspräsident Friedrich Ebert vom 25. August 1923 wurde eine bereits bestehende gesetzliche Zwangsanleihe zur Verhinderung der Hortung von Edelmetallen und Devisen durch eine Herausgabepflicht von Gold, Silber und Devisen aus Privatbesitz ergänzt. Die Ablieferung hatte innerhalb von drei Wochen zu erfolgen. Die Frist wurde später noch mehrmals verlängert. Erst 1931 wurde der Privatbesitz von Gold und Silber wieder erlaubt.