Von Studien, aus denen jeder die richtigen Schlüsse ziehen sollte

Fußball-Deutschland trägt Trauer. Für unsere DFB-Jungs waren die Spanier im Halbfinale einfach eine Nummer zu groß. Nichts destotrotz kann man von unserer Truppe eines ganz getrost sagen: Sie haben bei dieser WM in Südafrika konstant sowie ohne großes Auf und Ab gespielt und uns als Fans begeistern können. Das war schön und das können wir derzeit nicht in allen Bereichen des Alltags erleben. Schon gar nicht, meiner Meinung nach, an den Börsen. Das Auf und Ab dort ist schon mehr als nervig und die Frage, inwieweit das Sommermärchen (nicht nur im Fußball) nun vorbei zu sein scheint, ist weiter allgegenwärtig. Zumindest bei realistisch denkenden Anlegern.

Studie belegt: Rettungsschirm der EU ist verfassungswidrig

Aber das habe ich an dieser Stelle heute nicht das erste Mal geschrieben. Diejenigen, die es immer noch getan haben, sollten es nun endlich tun: Umschichten. Umschichten in Gold. Und dies nicht nur weil der Aktienmarkt den Bach runter gehen wird. Nein. Es gibt noch andere gute Gründe. Beispielsweise den, dass wir als Bürger und Anleger von unseren eigenen Politikern und unserer Regierung getäuscht wurden. Der Rettungsschirm der EU zur Stabilisierung der Finanzmärkte und zur Abwendung einer möglichen Pleite von Mitgliedsstaaten verstößt gegen unser deutsches Grundgesetz.

Das ist keine plakative Aussage von mir, sondern eine Tatsache, die nun auch durch eine Studie in diesen Tagen belegt wurde. Diese Studie kommt vom Freiburger Centrum für Europäische Politik (CEP). Da heißt es, dass die Öffentlichkeit über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden sei. „In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Milliarden Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht“, heißt es in der Studie.

Das Gleiche gelte für die Befristung auf drei Jahre. Einen Bruch von EU-Recht stelle der Rettungsschirm auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hätte zustimmen müssen. „Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen.“ Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand für einen Euro-Staat zu finanzieren. Wow. Aber es passt in die Zeit. Es passt in eine Zeit, in der die meisten Politiker das Wort „Staatsverschuldung“ in den Mund nehmen, als ob es nur eine Sommergrippe sei, die man mit einfacher Medizin (Einsparungen) kurz mal heilen kann.

Ziehen Sie die richtigen Schlüsse

Jeder Anleger, der nur ein bisschen darüber nachdenkt, sollte daraus seine Schlüsse ziehen: Einen Teil des Vermögens in Edelmetalle investieren. Nicht nur um die viel zitierte Diversifikation des eigenen Depots sicherzustellen, sondern um sich auch gebührend gegen eine immer weiter steigende Inflation abzusichern. Wer meint, dies nicht machen zu müssen, sollte sich einfach mal das erste Halbjahr und dessen Gewinner am Aktienmarkt anschauen.

Ich mache es kurz: Die meisten Aktienindizes liegen im Minus, während Edelmetalle sich deutlich im Plus bewegen. Und ganz oben auf der Gewinnerliste steht Gold, mit einem zweistelligen Gewinn. Steigen Sie jetzt einfach noch ein. Die Kurse raten dazu. Und nicht wenige Experten sehen den Goldpreis am Jahresende bei über 1.500 Dollar je Unze. Bei den aktuellen Kursen ist das eine mehr als ansehnliche Rendite, zumal die berechtigte Angst an den Märkten vor einem weiteren Konjunktureinbruch und steigender Inflation die Nachfrage nach Gold und damit dessen Kurs weiter steigen lassen wird.

Take care,

Ihr
Goldfinger