Goldanleger aufgepasst – hier gilt weiterhin die Spekulationsfrist

[ad#Google Adsense L-rechts]Die Goldfinger-Kolumnen machen ja in regelmäßigen Abständen deutlich, wie sehr sich Goldanleger freuen können. Nun hat der Bundesverband Deutscher Banken auf eine Besonderheit im Einkommensteuerrecht hingewiesen. Für physisches Gold in Form von Barren und Münzen bzw. so genanntes Anlagegold gilt weiterhin die bekannte Spekulationsfrist. Die Abgeltungsteuer greift hier nicht. Der Verband schreibt dazu: “Liegen zwischen Erwerb und Verkauf weniger als 12 Monate, ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Ausnahme: Die jährliche Freigrenze von 600 Euro wird nicht überschritten. Besser abwarten – denn nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr sind Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerfrei.”

Die Kriterien für Anlagegold sind laut EU-Verordnung übrigens:

1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel, unabhängig davon, ob es durch Wertpapiere verbrieft ist oder nicht (Barren oder Plättchen mit einem Gewicht von höchstens 1 g können die Mitgliedstaaten von der Regelung ausnehmen);

2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und die üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt. Jedes Jahr teilen die Mitgliedstaaten mit, welche Münzen, die diesen Kriterien entsprechen, innerhalb ihres Gebiets vermarktet werden. Diese Listen werden im Amtblatt veröffentlicht.

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Anlagegold ist übrigens auch mehrwertsteuerfrei, im Gegensatz zu anderen Edelmetallen! Welche Münzen zum Anlagegold zählen, zeigt die Liste des Bundesfinanzministeriums (pdf). Deutsche Münzen erhält man übrigens nicht nur bei Münzhändlern sondern auch bei der bundeseigenen Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS) unter www.deutsche-sammlermuenzen.de