Rhön-Klinikum: Kommt nach der Eintrag des Satzungsänderung nun ein Übernahmeangebot?

Bildquelle: Foto RHÖN-KLINIKUM AG

Es gibt Neuigkeiten beim Klinikbetreiber Rhön-Klinikum (WKN 704230). Nachdem die Hauptversammlung Mitte Juni eine Satzungsänderung bezüglich einer möglichen Übernahme beschlossen hatte, stand nur noch die Eintragung derselben in das Handelsregister aus. Aufgrund angekündigter Anfechtungsklagen hatte der Konzern damit noch gewartet. Nun aber wurde doch die Eintragung beantragt, da eine entsprechende Klage bisher nicht eingegangen ist. In der Folge könnten bald erste Übernahmeofferten folgen, die als weiterer Kurstreiber dienen dürften.

Hauptinteressent für den MDAX-Konzern ist der Gesundheitskonzern Fresenius (WKN 578560), genauer dessen Krankenhaussparte Helios. Ein Übernahmeangebot dürfte durchaus vorne eine 2 aufweisen, weshalb wohl Kurse von 20 Euro und mehr bald Realität werden.

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Wie man am Chartverlauf sieht, waren beim ersten Angebot von Fresenius Kurse von 22 Euro an der Tagesordnung. Dieses Niveau dürfte über kurz oder lang durchaus erreicht werden. Einziger Bremsfaktor ist weiter das nun laufende Eintragungsverfahren. Denn das Registergericht kann das Verfahren bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einreichung von Anfechtungsklagen aussetzen und im Falle der fristgerechten Erhebung von Anfechtungsklagen die Entscheidung über die Anfechtungsklagen abwarten.

In der Mitteilung von Rhön-Klinikum heißt abschließend: “Ob und gegebenenfalls mit welchen Gründen der Beschluss über die Satzungsänderung im Einzelnen angefochten werden wird, ist trotz der entsprechenden Ankündigungen zwar derzeit nicht endgültig vorhersehbar, da der Gesellschaft bislang keine Anfechtungsklagen zugestellt worden sind. Der Vorstand hält den von der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 gefassten Beschluss über die Satzungsänderung nach Durchführung der angekündigten weiteren Prüfung und angesichts der erwartbaren Hauptargumentation jedoch jedenfalls für rechtmäßig und im Unternehmensinteresse liegend und hat sich daher für die Anmeldung entschieden.” Von daher kann das Übernahmekarussel nun seine Fahrt aufnehmen.

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