Junge Menschen bei der Entschuldung besonders schnell

Bildquelle: markteinblicke.de

Zum 1. Juli 2014 trat in Deutschland eine weitere Reform des Insolvenzrechts in Kraft. Diese hatte das Ziel, dass zahlungsunfähige Verbraucher schneller ihre Schulden loswerden können. Eine Restschuldbefreiung ist demnach für die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren möglich. Allerdings müssen dazu 35 Prozent der Schulden innerhalb von drei Jahren und die Verfahrenskosten bezahlt werden.

Die Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL hat nun erstmals Zahlen seitens der Verbraucher zu der Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre analysiert. Vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2014 mussten Laut CRIFBÜRGEL insgesamt 49.642 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 8,3 Prozent (4.111 Privatpersonen) von ihnen ist es gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen, heißt es weiter.

Laut CRIFBÜRGEL ist es auffällig, dass es überproportional mehr jungen Menschen gelingt, die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu erreichen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass diese Personen im Vergleich zum Rest der Betroffenen relativ weniger Schulden haben. Über alle Altersgruppen hinweg liegt die Durchschnittsschuldenhöhe der Betroffenen bei rund 33.500 Euro. Bei unter 30-Jährigen ist der Wert jedoch weitaus geringer. Hier liegt die durchschnittliche Schuldensumme bei knapp unter 15.000 Euro. Mit steigendem Alter steigen auch die Schulden auf bis zu einem Durchschnitt von 43.000 Euro bei den Bundesbürgern in der Altersgruppe 61 Jahre und älter, so CRIFBÜRGEL.

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