Vor 45 Jahren wurde die für die europäische Warenverkehrsfreiheit essentielle Cassis-de-Dijon-Entscheidung durch den EuGH getroffen. Am 20. Februar 1979 verkündeten die Richter, dass die mengenmäßige Einfuhrbeschränkung von Likören durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein danach nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das daraus abgeleitete Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass grundsätzlich alle Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, auch in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden dürfen.