“Anlegerschutz” a la ESMA

Bildquelle: markteinblicke.de

Die europäischen Regulierungsbehörden beschäftigen sich seit einiger Zeit mit dem Thema CFDs und binäre Optionen. Die Wertpapier- und Marktregulierungsbehörde ESMA hat nun einige wichtige Entscheidungen getroffen und den Anlegerschutz gestärkt – bzw. dem Privatanleger ein Verbot erteilt, CFDs wie bisher zu traden. Ein Überblick.

Wir waren erstaunt über die Nachrichten, die das von ESMA kamen. Die Reaktion von CMC Markets fanden wir wiederum gut. Denn der börsennotierte CFD-Anbieter CMC Markets (WKN: A0J2VP / ISIN: GB00B14SKR37) hat sch sehr schnell auf die neue CFD-Regelungen eingestellt. Wir fassen es hier noch einmal zusammen.

Der Binäre Optionen, also Wetten darauf, ob ein bestimmtes Ereignis eintritt, dürfen gar nicht mehr an Privatanleger verkauft werden. Der Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs) wird in der EU eingeschränkt. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verkauf von Kontrakte mit einer Nachschusspflicht an Privatkunden verboten. Die ESMA hat der Branche zusätzliche Beschränkungen auferlegt:

- Hebelbeschränkung bei Eröffnung einer CFD-Position durch einen Privatkunden zwischen 30:1 und 2:1, abhängig von der Volatilität des Basiswertes;
- eine Standard-Margin-Close-Out-Regel auf Konto-Ebene;
- Wegfall der Nachschusspflicht auf Konto-Ebene;
- ein Verbot für Broker, Privatanlegern monetäre und nicht monetäre Vorteile anzubieten; und
- eine standardisierte Risikowarnung, einschließlich unternehmensspezifischer Zahlen über den Prozentsatz der Kunden, die im CFD-Handel Geld verloren haben.

CMC Markets selbst sieht sich auf diese Maßnahmen gut vorbereitet. Zumal bereits heute gruppenweit Glattstellungslimits auf Kontoebene und auch Standardrisikowarnungen vorhanden seien. In einigen Ländern, unter anderem in Deutschland, wurde auch der Schutz vor einem negativen Kontostand bereits implementiert, heißt es weiter. Binäre Produkte seien wiederum eher ein Randprodukt, so dass die Einnahmerückgänge auf Konzernebene von untergeordneter Bedeutung seien.

Bildquelle: markteinblicke.de