BDCs vor der Renaissance? Was bringen die Änderungen am Dodd-Frank-Act für Business Development Companies wirklich?

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Business Development Companies sind in den USA tätige Finanzinvestoren für kleine und mittlere nicht-börsennotierte Unternehmen. BDCs stellen etablierten Unternehmen sowie Startups Kapital zur Verfügung, entweder in Form von Eigenkapital, so dass die BDC Miteigentümerin wird, oder durch Fremdkapitalhingabe als nachrangige Kredittitel mit niedrigerem Investment-Grade (“Private Debt”) oder als sog. Collateralized Loan Obligations (CLO), also verbriefte Unternehmenskredite. Dabei vergeben BDCs ihre Mittel traditionell an kleinere und weniger beachtete Unternehmen, die eine geringere Bonität aufweisen und daher auch höhere Finanzierungskosten akzeptieren (müssen). Diese Unternehmen können sich nicht so leicht über Anleihen und/oder Bankkredite finanzieren und greifen daher gerne auf Eigen- oder Fremdkapitalgaben von BDCs zurück.

BDCs erzielen steuervergünstigte Gewinne, sofern sie mindestens 90% ihrer steuerrelevanten Gewinne (“Taxable Income”) an ihre Anteilseigner ausschütten. Hier sind sie mit den inzwischen auch in Deutschland bekannten REITs (Real-Investment-Trust) vergleichbar. BDCs weisen daher nicht selten zweistellige Dividendenrenditen auf und sind besonders bei Dividendeninvestoren sehr beliebt.

Ende 2017 kamen die Kurse des gesamten Sektors unter Druck, weil Befürchtungen aufkamen, Trump könnte die Bestimmungen für Banken lockern und ihnen ermöglichen, in den Sektor für BDCs vorzudringen. Die Kurse der BDCs gaben flächendeckend um gut 10% nach und der Sektor war ein klarer Underperformer. Inzwischen haben auch andere Börsensegmente nachgegeben, wie Konsumwerte und zuletzt die Tech-Unternehmen, während die BDCs relativ stabil im Markt lagen. In Summe haben sich BDCs also die letzten Monate gar nicht so schlecht geschlagen, zumal sie ja auch hohe Dividenden ausgeschüttet haben. Doch ihre relative Stärke hat auch einen handfesten Grund und der liegt in einer Gesetzesänderung…

Jüngst wurde – mal wieder – ein drohender “Shut-Down” der US-Regierung verhindert und im Zuge dessen wurden Änderungen am Dodd-Frank-Act vorgenommen, einer Gesetzesantwort auf die Finanzkrise. Er verfolgte als Ziel die Förderung der Stabilität des Finanzmarkts der USA und zwar durch eine Verbesserung der Verantwortlichkeit und der Transparenz im Finanzsystem und durch die Beendigung der Problematik des faktischen Zwangs zur Rettung von Finanzdienstleistungsunternehmen, die zu bedeutend für das Finanzsystem sind, um sie untergehen lassen zu können („too big to fail“). Einige der Bestimmungen des Dodd-Frank-Acts wurden nun gelockert, was auch den BDCs zugute kommt.

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Kissig Ein Beitrag von Michael C. Kissig

Er studierte nach Abschluss seiner Bankausbildung Volks- und Rechtswissenschaften und ist heute als Unternehmensberater und Investor tätig. Neben seinem Value-Investing-Blog „iNTELLiGENT iNVESTiEREN“ verfasst Michael C. Kissig regelmäßig eine Kolumne für das „Aktien Magazin“.

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