Pfingsturlaub: Das sollten Sie zu Ihrem Führerschein im Ausland wissen

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Bald ist es wieder so weit, Millionen Menschen freuen sich auf den Pfingsturlaub. Viele werden sich mit ihrem Auto oder Wohnmobil ins Ausland begeben. Dabei gibt es sehr viel zu beachten. Vor allem, welchen Führerschein man bei einer Polizeikontrolle vorlegen sollte.

Fakt ist: Es kann bei Polizeikontrollen im Ausland Ärger geben, wenn der alte graue oder rosafarbene Führerschein vorgelegt wird. Ein Textauszug einer EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache schafft hier Abhilfe. Es könnten sogar Bußgelder verhängt werden.

Zu Unrecht. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG hätten sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für die „alten Lappen“.

Um Schwierigkeiten bei Autofahrten mit Polizeikontrollen im Pfingsturlaub zu vermeiden, sollte im Ausland ein Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache, zusammen mit den Kfz-Papieren, mit sich geführt werden. Daneben gehören die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallbericht mit auf die Reise, lautet die Empfehlung der Verbraucherorganisation GVI. Die Texte für den alten Führerschein und Europäischen Unfallbericht, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, findet man im Internet.

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