Deutsche Bank: Die Höchststrafe

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Es ist immer eine Höchststrafe für Aufsichtsrat und Vorstand, wenn eine Aktie am Tag der Hauptversammlung (HV), dem Hochamt für Aktionäre und Unternehmen, deutlich an Wert verliert. Da ist die Botschaft unmissverständlich: Beide Gremien können nicht überzeugen. Im Fall der Deutschen Bank (WKN: 514000 / ISIN: DE0005140008) fällt diese Höchststrafe mit einem Minus von mehr als sechs Prozent sogar besonders heftig aus – wie Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung (in der Börsen-Forensik).

Deutsche-Bank-Chart: boerse-stuttgart.de

Ja, so fühlt es sich sicherlich auch in der Brust von so manchem Deutsche Bank-Aktionär an, der ahnt, dass seine Deutschen Bank-Papiere im Depot noch sehr sehr lange brauchen werden, bis sie wieder den Einstandskurs erreicht haben, wenn überhaupt…

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SchummEin Beitrag von Thomas Schumm von Plusvisionen.de

Thomas Schumm ist Gründer und Herausgeber von Plusvisionen.de. Autor. Journalist. Früher auch: Reporter, Redakteur oder Chefredakteur. Seit 25 Jahren an der Börse. Bestimmt fast alles an der Börse gehandelt, was es so zu handeln gibt, jetzt aber ruhiger in dieser Hinsicht. Seit 20 Jahren publizistisch im Finanzbereich tätig. Begeistert von Wirtschaft und Börse.

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