Elektroauto: Formulare, Server und die 1,04 Euro-Differenz

Bildquelle: markteinblicke.de

Wir haben seit Dezember 2017 ein E-Auto eines deutschen Herstellers im Fuhrpark und nun schon über fünf Monate E-Praxis hinter uns – inklusive Antragstellung auf die E-Prämie Unsere ganz persönlichen marktEINBLICKE und Erkenntnisse.

Der alte Leasingvertrag läuft aus. Was kommt danach? Durch die Erkenntnis, dass unser Verlag im Ballungsraum Stuttgart angesiedelt ist und sich die Landeshauptstadt nicht erst seit gestern zur Ökohochburg mausern will, war die Entscheidung schnell getroffen. Wir stiegen auf ein E-Auto um. Wir probieren das einmal! Zunächst für drei Jahre im Leasing. Das Auto hatten wir schnell konfiguriert. Bestellt ebenfalls. Anfang Dezember 2017 holten wir es ab. Nachdem wir uns über den Kfz-Steuerbescheid gefreut hatten (unter 30 Euro im Jahr) kam die Frage auf: Wie war das nochmal mit der Prämie? Ein Anruf beim Autoverkäufer brachte schnell Klarheit. Also in der Theorie – die jeder zuhauf seit Juli 2016 in den Medien verfolgen konnte:

Die Fakten. Eine E-Auto-Prämie kann seit dem 2. Juli 2016 beantragt werden. Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die einen Anschaffungspreis von maximal 60.000 Euro aufweisen. Der schicke Tesla S ist damit außen vor. Für einen reinen E-Wagen mit Batterie gibt es 4.000 Euro, für eine Hybrid-Wagen, der per Steckdose geladen wird und noch einen ergänzenden Verbrennungsmotor besitzt, sind es immerhin noch 3.000 Euro. Für uns hieß das also: 3.000 Euro sollten irgendwie zu bekommen sein. Soweit verstanden. Nun ging es an die Beantragung. Auf der Internetseite des „BafA“ kamen wir weiter. Es steht dort im feinsten Beamtendeutsch, was zu tun ist.

Das Prinzip „Wer zuerst beantragt, wird zuerst gefördert“ hatten wir im Hinterkopf, ebenfalls die Zahl der bisherigen Fördergeld-Anträge. Da war noch Luft nach oben – also keinen Stress machen und mit der Liste an Dokumenten, die das Bafa für eine Förderung will, hin zum Autohändler. Innerhalb von einem Tag wurde uns geholfen. Nicht selbstverständlich wie wir fanden. Jetzt kommt das Charmante an diesem Antrag:

Den Antrag zur Förderung können Sie beim Bafa nur elektronisch stellen. In Zeiten von Internet, Smart Home und Netflix fanden wir das am Anfang echt hipp, weil es augenscheinlich schnell(er) geht. Alle Dokumente scannen, diese auf den Bafa-Server hochladen und eine Antragsnummer bekommen. Gesagt, getan. Stolz alles erledigt zu haben, warteten wir. Es war Anfang Dezember 2017. Anfang Januar 2018 bekommen wir einen Brief vom Bafa – mit dem Inhalt, dass eigentlich alle Daten fehlen würden – also die wir schön hochgeladen hatten. Das fanden wir komisch – wir riefen im Bafa an. Eine nette Sachbearbeiterin sagte uns, dass wir „ausnahmsweise“ die Dokumente per Mail zusenden dürften.

Die Dokumente. Die besagten Unterlagen gingen also wieder an das Bafa. Vier Wochen später hatten wir wieder Post. Dieses Mal wurden wir gebeten, zusätzliche Informationen zum Leasing-Fahrzeug zu liefern. Informationen, die eigentlich in den vom Bafa gewünschten Dokumenten (Kopie des Leasing/Kaufvertrages, in dem vermerkt ist, dass der Hersteller seinen E-Auto-Prämienanteil vom Netto-Kaufpreis bereits abgezogen hat, sowie Kopie der Zulassungsbescheinigung, und vieles anderes) enthalten sind. Ein Anruf beim Autohändler, der wiederum alle Daten seitens der Leasinggesellschaft noch einmal für uns zusammentrug mit dem Verweis „mehr haben wir nicht und damit hat das bisher immer geklappt“. Na bitte, aber dann jetzt doch, oder? Da der Bafa-Server weiterhin nicht mochte, durften wir erneut den Weg per Mail gehen. Alle Dokumente raus. Vier Wochen später, Anfang März: Post vom Bafa! Mit dem Wortlaut:

„… zur Bearbeitung Ihres Antrages fehlen mir noch folgende Unterlagen: Die Leasingrate im Leasingvertrag stimmt nicht mit der Leasingrate im Informationsblatt der beigefügten Anlage überein. Die Leasingrate im Leasingvertrag beträgt 393,68 Euro. Die Leasingrate im Informationsblatt beträgt 394,72 Euro. Bitte erläutern Sie, warum Unterschiede auftreten und legen Sie geeignete Unterlagen hervor, die diese Unterschiede plausibel erklären..:“

Diese wahnsinnige Summe von 1,04 Euro sorgte dann so für Verwirrung, dass wir bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe auf unsere E-Prämie warten. Ausgang der Geschichte? Lesen Sie weiter auf FAZ.NET, wo Christoph Scherbaum die ganze Geschichte bis zum Ende aufzeigt.

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