In Deutschland spielen sowohl das Lastschriftverfahren als auch der Dauerauftrag eine bedeutende Rolle im Zahlungsverkehr. Aktuelle Daten der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2023 zeigen, dass Lastschriften etwa 31 Prozent aller bargeldlosen Transaktionen ausmachen, mit einem Gesamtwert von rund 5,4 Billionen Euro.
Viele Bankkunden scheuen sich aber, einem Zahlungsempfänger ein Lastschriftmandat zu erteilen. Aus Sorge um die Sicherheit überweisen sie Beträge lieber selbst oder richten einen Dauerauftrag ein. Doch diese Bedenken sind unbegründet – tatsächlich bietet die Lastschrift einige Vorteile:
Die Lastschrift bietet einige Vorteile
Wer etwa einen Vertrag mit einem Strom- oder Internetanbieter abschließt, findet das SEPA-Lastschriftmandat meist direkt in den Unterlagen. Mit der Unterschrift erlaubt man dem Zahlungsempfänger, fällige Beträge automatisch vom eigenen Konto einzuziehen.
Die Abbuchung erfolgt termingerecht, sodass man sich um nichts weiter kümmern muss – außer um eine ausreichende Kontodeckung. Ist das Guthaben nicht ausreichend, können zusätzliche Gebühren anfallen. „Das Lastschriftverfahren bietet sich an, wenn regelmäßige Zahlungen vereinbart werden, die in der Höhe variieren“, erklärt Michael Ackermann von der Postbank.
Ist der Betrag hingegen jeden Monat gleich, kann ein Dauerauftrag eine Alternative sein. Dabei überweist die Bank zu einem festgelegten Termin eine feste Summe an den Empfänger – eine Methode, die sich beispielsweise für Mietzahlungen bewährt hat. Daueraufträge lassen sich im Online-Banking mit wenigen Klicks einrichten oder löschen, wobei eine Freigabe über das Sicherheitsverfahren der Bank erforderlich ist. Reicht das Guthaben zum Zeitpunkt der Ausführung nicht aus, wird die Zahlung nicht durchgeführt.
Es passiert eine Fehlbuchung – was nun?
Einige Bankkunden befürchten, durch ein Lastschriftmandat Fremden Zugriff auf ihr Konto zu gewähren. Tatsächlich sind sie bei einer SEPA-Lastschrift besonders geschützt: „Beim Lastschriftverfahren greift das Widerrufsrecht, das heißt, dass man innerhalb von acht Wochen der Lastschrift widersprechen kann.
Wurde unberechtigt Geld abgebucht, zum Beispiel wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat man sogar 13 Monate Zeit, die Zahlung rückgängig zu machen“, erläutert der Postbank-Experte. Anders verhält es sich bei Überweisungen, etwa per Dauerauftrag: Sobald der Betrag auf dem Empfängerkonto eingegangen ist, kann er nicht ohne Weiteres zurückgeholt werden.
In diesem Fall bleibt dem Kunden nur, sich direkt an den Empfänger zu wenden und um eine Rückerstattung zu bitten. „Bankkundinnen und -kunden sollten ihre Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren und prüfen, ob sämtliche Abbuchungen korrekt sind. Entdecken sie eine unberechtigte Lastschriftzahlung, sollten sie umgehend Kontakt zu ihrer Hausbank aufnehmen“, rät Michael Ackermann.
Das marktEINBLICKE-Fazit
Die Wahl zwischen Lastschrift und Dauerauftrag im Bereich der privaten Finanzen hängt von den individuellen Bedürfnissen und der Art der Zahlung ab. Während Lastschriften flexibel sind und sich für variierende Beträge eignen, bieten Daueraufträge den Vorteil der festen Planung für gleichbleibende Zahlungen.