Die „Mainzer Akte“ für den Rhein wird 194

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Die vom Wiener Kongress eingerichtete Zentralkommission für die Rheinschifffahrt vereinbarte am 31. März 1831 die „Mainzer Akte“. Dieses Abkommen beseitigte unter anderem aus dem Mittelalter stammende Stapel- und Umschlagsrechte sowie Privilegien von Schiffergilden und aus diesen entspringende Abgaben. Nach Verlegung der Kommission 1861 nach Mannheim wurde am 17. Oktober 1868 die „Mannheimer Akte“ von Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, den Niederlanden und Preußen unterzeichnet. Diese Vereinbarung ist in ihren Grundsätzen bis heute gültig.