DDV findet Lösung für Inline-Optionsscheine

(Bildquelle: Pressefoto Deutsche Börse AG)

Die mit einer oberen und unteren KO-Barriere ausgestatteten Inline-Optionsscheine können ihre Stärke in Seitwärtsmärkten ausspielen. Ein Grund, warum sie bei Anlegern beliebt sind. Allerdings fielen sie unter das vorübergehende Verbot sogenannter Binärer Optionen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Nun können sie unter bestimmten Umständen wieder erworben werden.

Zu diesem Zweck hat der Deutsche Derivate Verband (DDV) Grundsätze für die Emission von Inline-Optionsscheinen und vergleichbaren Wertpapieren zum Vertrieb an Privatkunden in Deutschland formuliert. Von der Struktur her ähnliche Produkte sind beispielsweise Stay-High-sowie Stay-Low-Optionsscheine, bei denen es jeweils nur eine Barriere gibt.

Die Emittenten sollen einen Wertpapierprospekt erstellen. Die Produkte sollen an einer Börse gehandelt werden. Außerdem wird verlangt, dass ausschließlich Inliner mit einer Mindestlaufzeit von mindestens neunzig Kalendertagen emittiert werden. Wichtig sind auch Absicherungsgeschäfte, damit der Emittent nicht direkt gegen den Anleger handelt. Schließlich sollen die Emittenten die Inliner so einstufen, dass nur Anleger mit „umfangreichen Kenntnissen“ und/oder „Erfahrungen mit Finanzprodukten“ Inliner erwerben.

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Bildquelle: Pressefoto Deutsche Börse AG