Die IPO-Welle rollt wieder an. Doch statt blind auf den Börsenzug aufzuspringen, sollten Anleger genau prüfen, wer auf den Kurszettel gehört – und wer besser nicht.
Herzlich willkommen im zweiten Halbjahr 2025. Ich wünsche uns allen, dass uns in den nächsten sechs Monaten des Jahres weniger Überraschungen, weniger Turbulenzen und insbesondere mehr Frieden in dieser Welt erwarten.
Schaut man auf das Börsenparkett, könnte sogar der eine oder andere Börsengang anstehen. Adressen wie AUTODOC, Ottobock oder Brainlab suchen den Weg auf das Parkett. Hinzu kommen einige Spin-offs, wie zum Beispiel die Marinesparte von thyssenkrupp oder eine Abspaltung von Continental namens Aumovio.
Doch sowohl AUTODOC als auch Brainlab haben ihre IPOs Ende Juni auf den letzten Metern zunächst abgesagt, nachdem das aktuelle Umfeld für nicht optimal gewertet wurde. Vor dem Hintergrund der doch weiterhin hohen Indexstände hierzulande ist die Begründung zumindest fraglich.
So sehr wir Anleger uns über die möglichen Börsengänge – sofern sie dann auch wirklich kommen – freuen, so sehr dürfen wir den kritischen Blick nicht verlieren. Die Anlegervereinigung DSW hat bereits vor vielen Jahren eine IPO-Checkliste entwickelt, die man unter www.dsw-info.de, dort bei Publikationen, abrufen kann.
IPO-Checkliste durchgehen
Als Anleger sollten wir immer prüfen, wie die historische Performance des Unternehmens aussieht. Besteht eine Verlustserie oder wurden Gewinne erwirtschaftet? Oftmals ergibt sich auch eine wundersame Vermehrung von Gewinnen oder sogar die Umkehr von Verlusten in Gewinne durch die Umstellung auf den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS.
Wie zeigt sich die Verschuldungssituation? Hat das Unternehmen Luft zum Atmen und Wachsen oder steht es mit dem Rücken zur Wand? Handelt es sich bei dem Börsengang um eine Kapitalerhöhung, oder möchte ein Alteigentümer das Risiko an andere und damit uns Anleger weitergeben und allein zu seinem Vorteil „Kasse machen“?
Aufpassen müssen wir, wenn dem Unternehmen über den Börsengang kein oder (zu) wenig frisches Geld zufließt. Wird der Börsengang allein als Exit für Alteigentümer genutzt, müssen die Alarmglocken angehen. Dann steht zu befürchten, dass lediglich der aus Sicht des Verkäufers „beste“ Moment zum Ausstieg genutzt wird, das Unternehmen aber keine weitere, echte (Wachstums-)Perspektive mehr hat.
Ebenso ist relevant, wie es um die Governance in den Unternehmen steht.
So ist zum Beispiel eine KGaA-Konstruktion aus Anlegersicht ein No-Go, da ein Ungleichgewicht zwischen Risiko und Kontrolle besteht. Dies gilt so auch bei der Ausgabe von Vorzugsaktien. Denn dann darf man als Anleger sein gutes, versteuertes Geld geben, aber nicht mitreden und damit auch nicht mitentscheiden, wenn es um größere Weichenstellungen geht.

Wo findet der Börsengang statt?
Aus Anlegersicht ebenso von Bedeutung ist die Frage, in welchem Börsensegment sich das Unternehmen listen lässt. Wichtig dabei ist ein möglichst hoher Transparenzstandard, wie er letztendlich allein im Prime Standard besteht. So sind wir Anleger auf eine hohe Informationsdichte angewiesen, um später entscheiden zu können, wie erfolgreich das Unternehmen agiert und wann ggf. der Zeitpunkt gekommen ist, aus dem Wert wieder auszusteigen.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) wird die IPO-Kandidaten genau unter die Lupe nehmen.
Dabei gilt, dass bei aller Freude über jeden neuen Eintrag auf dem Kurszettel nicht vergessen werden darf, dass in der Vergangenheit nicht jeder Börsenaspirant immer und sofort in unsere Depots gehört hätte. Nicht selten war und ist es auch sinnvoll und vor allem nervenschonend, wenn man die ersten Wochen an der Börse abwartet und schaut, wie sich der Börsenkurs einrüttelt. Denn in den ersten Wochen nach der Börsennotiz ist eine gewisse Kurspflege und damit Kursstütze gesetzlich erlaubt. Erst nach fünf bis sechs Wochen zeigt sich, was die Börse und was wir Anleger von dem Unternehmen und damit der Neuemission wirklich halten. Bleiben Sie wachsam!
Ein Beitrag von Marc Tüngler
Er ist Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) und ist ein profunder Kenner des deutschen Aktienmarktes. Als Redner und Aktionärsvertreter auf vielen Hauptversammlungen weiß er um die Befindlichkeiten von Vorständen und Aktionären.
www.dsw-info.de
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