Wie der Fiskus um 55 Mrd. Euro betrogen wurde

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Durch sogenannte Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte haben Banken und Großanleger Deutschland und andere Staaten in Europa um mindestens 55,2 Milliarden Euro geprellt. Wie die “steuergetriebenen Aktiengeschäfte” funktioniert haben, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die europäischen Steuerzahler sind über viele Jahre durch sogenannte “steuergetriebene Aktiengeschäfte” um einen Betrag von insgesamt 55,2 Milliarden Euro betrogen worden. Der Schaden durch die sogenannten Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte für die Steuerzahler ist damit noch deutlich größer als bisher bekannt war, wie Recherchen von insgesamt 19 Medien aus 12 Ländern unter Führung des Recherchezentrums CORRECTIV ergeben haben. Die Ergebnisse der Recherchen sind ab heute unter “The CumEx Files” im Internet abrufbar.

Bei den sogenannten Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften haben sich Großanleger und Banken die bei Dividendenausschüttungen anfallende Kapitalertragssteuer zu Unrecht erstatten lassen. Dazu wurden milliardenschwere Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin- und hergeschoben.

Wie haben die einzelnen Geschäfte konkret funktioniert?

  • Cum-Cum-Geschäfte: Werden Dividenden ausgeschüttet, so wird darauf Kapitalertragsteuer fällig. Inländische Anleger können sich diese Steuern allerdings unter bestimmten Bedingungen erstatten lassen, zum Beispiel da bei Unternehmen Kapitalerträge im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung versteuert werden müssen und es ohne die Erstattung bzw. Anrechnung zu einer Doppelbesteuerung kommen würde. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, bekommen die inländischen Anleger eine entsprechende Bescheinigung für eine Steuergutschrift. Diese Bescheinigung steht nur inländischen Anlegern zu. Bei den Cum-Cum-Geschäften haben nun ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an einen Finanzdienstleister in Deutschland verliehen. Dieser bekam die entsprechende Steuerbescheinigung, deren Wert sich anschließend der Finanzdienstleister mit dem ausländischen Anleger geteilt hat. Ob die Cum-Cum-Geschäfte illegal sind, ist umstritten. Die meisten Steuerexperten gehen aber davon aus, dass die Geschäfte illegal sind, wenn sie ausschließlich durchgeführt werden, um dadurch Steuern zu sparen.
  • Cum-Ex-Geschäfte: Bei den Cum-Ex-Geschäften haben Anleger sich eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer doppelt bescheinigen und in Form einer Steuergutschrift auszahlen lassen. Dies war möglich, weil bei gedeckten Leerverkäufen rund um den Dividendenstichtag sowohl der ursprüngliche Inhaber, der seine Aktie verliehen hat, als auch der Käufer des Leerverkäufers eine Bescheinigung über eine gezahlte Steuer bekommen konnten, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde. Cum-Ex-Geschäfte sind nach Auffassung der Bundesregierung illegal, einige Banken, die in diese Geschäfte verwickelt waren, halten sie aber durchaus für legal. Letztlich werden die Gerichte im Einzelfall entscheiden müssen, ob es sich bei den Cum-Ex-Geschäften um Straftaten gehandelt hat oder nicht.

Neben den oben beschriebenen Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften in Reinform gibt es noch zahlreiche Mischformen und Varianten. Häufig wurden die Deals bewusst sehr komplex gestaltet, um die Tatsache zu verdecken, dass Steuerbescheinigungen zu Unrecht eingefordert wurden.

Der Schaden für die europäischen Staaten ist jedenfalls riesig. Wie aus den “CumEx‐Files” hervorgeht, beläuft sich der Schaden europaweit auf 55,2 Milliarden Euro. Allein dem deutschen Fiskus sind zwischen 2001 und 2016 mindestens 31,8 Milliarden Euro entgangen, wie der renommierte Steuerprofessor Christoph Spengel von der Universität Mannheim berechnet hat. Laut “CumEx‐Files” kam es durch die “steuergetriebenen Aktiengeschäfte” in Frankreich zusätzlich zur Steuervermeidung in Höhe von 17 Milliarden Euro, in Italien in Höhe von 4,5 Milliarden Euro, in Dänemark in Höhe von 1,7 Milliarden Euro und in Belgien in Höhe von 201 Millionen Euro. Ein Teil der Steuern musste allerdings bereits nachgezahlt werden. Steuerexperte Spengel spricht in der Pressemitteilung zu den “CumEx‐Files” vom “größten Steuerraub in der Geschichte Europas”. Besonders skandalös ist auch, dass die Bundesregierung spätestens seit 2002 über die Deals zur Steuervermeidung Bescheid wusste, die europäischen Nachbarländer aber erst 2015 über eine OECD-Datenbank vor Cum-Ex-Geschäften gewarnt hat.

Spätestens mit dem Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetz am 1. Januar 2018 funktionieren Cum-Cum-Geschäfte nicht mehr, weil nun inländische und ausländische Anleger steuerlich gleichbehandelt werden. Cum-Ex-Geschäfte sind schon seit mehreren Jahren nicht mehr möglich. Allerdings haben Finanzdienstleister und Beratungsunternehmen offenbar längst neue Steuerschlupflöcher gefunden. Nach den Recherchen von “CumEx‐Files” gehen die Geschäfte zulasten der europäischen Steuerzahler in Form neuer “steuergetriebener Aktiengeschäfte” munter weiter.

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Autor: Oliver Baron, Redakteur bei GodmodeTrader.de

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