Selbst ist die Frau: Auch in Sachen Finanzen?! (Teil 8)

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Liebe Leserinnen,

die Reihe „Selbst ist die Frau: Auch in Sachen Finanzen“ geht weiter. Zum Thema Finanzen gehören nicht nur Anlage- und Sparmöglichkeiten, sondern auch das Bürokratische. Setzen wir unseren Haken unter einen Vertrag, wird das eine rechtsverbindliche Angelegenheit. Daher empfiehlt es sich oftmals nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen was man unterschreibt.

Bei Bankgeschäften gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bank. Versicherungen haben ebenfalls ihre AGBs, und bei Vertragsabschluss wird die Police zugestellt. Einige Versicherungsunternehmen bieten im Bereich Rechtschutz einen Versicherungsschutz für Kapitalanlagegeschäfte an.

Im Kreditbereich gibt es verschiedene Kreditarten. Alle haben eines gemeinsam: für das Ausleihen von Geld werden Zinsen berechnet und der Kredit muss auch wieder zurückgezahlt werden, je nach Bedingungen. Erfolgt eine Kreditaufnahme bei einer Bank, so hat man Verbindlichkeiten. Diese können kurz, mittel- oder langfristig sein. Die Bonität spielt eine Rolle, ob überhaupt ein Kreditvertrag zustande kommt. Ist der Kunde in der Lage pünktlich seine Kreditraten zu bezahlen und den Kredit zurückzubezahlen? Bei der Schufa sind Informationen abrufbar, und auch die Anforderung einer Selbstauskunft ist möglich.

Das Eingehen einer Bürgschaftsverpflichtung sollte sehr gut überlegt sein. Der Bürge wird in Anspruch genommen, falls der Schuldner nicht zahlt. In der Praxis kann der Bürge durchaus zur Kasse gebeten werden.

In Deutschland gibt es Gesetzesbücher. Dort kann nachgeschlagen werden, wie bspw. in diesen:
– Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
– Handelsgesetzbuch (HGB)
– Aktiengesetz (AktG)
– Investmentgesetz (InvG)
– Insolvenzordnung

Auskünfte und Informationen gibt es zum Beispiel hier:
– Bundesaufsichtsamt für Finanzaufsicht (BaFin)
– Verbraucherzentralen
– Schutzvereinigungen

Informationen zu einer Firma können dem zuständigen Handelsregister (online: www.unternehmensregister.de) entnommen werden, wie beispielsweise Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Firmensitz, Niederlassungen, Gegenstand der Firma, Grundkapital bei einer AG, Stammkapital bei einer GmbH.

Eine eventuell eingetretene Insolvenz bzw. ein Konkurs ist ebenfalls im Handelsregister ersichtlich. Hierzulande wird im Insolvenzfall ein Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bestellt und ggf. ein Gläubigerausschuss gebildet. Gläubiger können ihre Forderungen anmelden und die Befriedigung erfolgt nach Rangfolge. Die Masse wird ermittelt und die Verteilung erfolgt nach Quote an die Gläubiger. Wo allerdings nichts ist, da kann dann auch nichts ausbezahlt werden. Zum Beispiel Aktionäre sind am Eigenkapital beteiligt und keine Gläubiger. Bei Anleihen kommt es auf die Anleihebedingungen an.

Sparen und richtig (Haus)Wirtschaften
Der heutige Tipp lautet: Backpulver ist nicht nur zum Backen da, sondern auch zur Reinigung verwendbar. Flecken in Tassen und Thermokannen lassen sich mit dem Pulver und heißem Wasser oftmals gut entfernen. Backpulver ist außerdem ein bewährtes Hausmittel gegen Ameisen und um Gardinen wieder schön weiß zu bekommen.
Wie schon zuvor sei noch erwähnt: diese Beitragsreihe stellt keine Anlageberatung oder Handelsaufforderung dar, sondern es werden nur Anregungen zum Thema Geld und Sparen bereitgestellt für interessierte Leser und Leserinnen. Jeder denkt und handelt für sich selbst.

Bis bald… Teil 9 folgt…

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