Das Bargeld: Den Deutschen lieb und teuer?

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500-Euro-Scheine werden nicht länger gedruckt werden, dies ist beschlossene Sache seitens der EZB. Nach letzten Informationen wird die letzte Ausgabe in Deutschland am 26.04.2019 erfolgen. Wertlos werden die Scheine aber nicht, sie können weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel genutzt werden und als Wertaufbewahrungsfunktion dienlich sein. Zum benannten Termin werden außerdem neue 100-Euro und 200 Euro-Banknoten ausgegeben.

Zu D-Mark Zeiten gab es noch einen braunen 1.000 Euro-Schein. Wer war nicht stolz, einen solchen in den Händen halten zu können? Bei der Umstellung auf den Euro Anfang 2002 gab es dann als höchste Banknote nur noch den 500-Euro-Schein – und dem darf man nun so langsam zurufen: bye, bye! Die sollen jetzt weg, und nicht in jedem Geschäft findet die lilafarbene Banknote mittlerweile überhaupt noch Akzeptanz. An einigen Tankstellen ist bereits seit längerer Zeit an der Zapfsäule ein Schild angebracht mit der Aufschrift 500-Euro-Scheine werde aus Sicherheitsgründen nicht angenommen oder ähnlicher Wortlaut.

Argumentiert wird, dies geschehe als Maßnahme zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorfinanzierung. Das klingt wahrscheinlich auf den ersten Blick durchaus vernünftig – und welcher rechtschaffene Bürger möchte auch schon Betrügereien oder gar den Terror fördern? Wie kann man sich das eigentlich vorstellen: so wie in manchen Filmen, in denen Koffer befüllt mit Banknoten den Besitzer wechseln in dunklen Ecken? In diesem Zusammenhang könnte man sich doch auch die Frage stellen nach den Kryptowährungen: kein offizielles Zahlungsmittel, nicht an Banken gekoppelt, aber damit kann weltweit bezahlt werden und dies vielleicht sogar im großen Stil. Sind diese in der EU verboten?

Und was ist mit dem normalen Bürger: kann dieser nicht sein Bargeld benutzen, verwenden und verwalten wie er möchte, oder auch nach Gusto mit sich führen, wie in der Unterwäsche? Für manche Zwecke sind „große Scheine“ sicherlich tauglicher oder platzsparender als eine Vielzahl von kleineren Stückelungen.

Die Vorteile des Bargelds sind nicht von der Hand zu weisen: mit Scheinen und Münzen können Waren und Dienstleistung gekauft werden, ohne dass die Einkäufe aufgezeichnet werden bzw. der Verwendungszweck ersichtlich ist. Noch kann die Zahlungsmethode frei gewählt werden, auch ob man an der Ladenkasse mit Karte bezahlen möchte oder in Bar. In einer Welt, die nach und nach immer mehr elektronisch geworden ist und man letztendlich vermutlich nicht hundertprozentig weiß, wo seine Daten überall herumschwirren.

Wird beispielsweise etwas im Internet bestellt, schon haben Dritte Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung, Kartendaten in ihrem Bestand. Natürlich gibt es eine Datenschutzgrundverordnung, die Kontrolle und Vertraulichkeit mit sich bringen soll, Einlagensicherungen und die Gewohnheit, dass unsere Banken auch am nächsten Tag wieder die Türen öffnen.

Aber ist es nicht ein ganzes Stück Freiheit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, das eigene Geld nach Belieben verwalten zu können oder sich einer kompletten Aufbewahrung auf Konten zu entziehen? Auf dem Kontoauszug wird ausgewiesen, wo man wann bezahlt hat sowie die Betragshöhe. Manche Einkäufe behält man doch wahrscheinlich lieber für sich, beispielsweise wenn etwas im Sex-Shop vor Ort einkauft wird. Wer will dort vorzugsweise mit Karte bezahlen? „Ware gegen Cash“ lautet manchmal die Devise und Privatsphäre dürfte kein unwichtiges Thema sein.

Man stelle sich auch mal in Gedanken vor, es müsste zwingend im Toilettenhäuschen mit der Karte bezahlt werden zur Verrichtung der Notdurft und das steht dann auf dem Kontoauszug. Auf der anderen Seite besteht allerdings eine gewisse Notwendigkeit, ein Augenmerk auf sein Bargeld zu legen, damit es einem nicht abhandenkommt durch Diebstahl oder Verlust.

Manches wird einfach weniger, da beißt die Maus den Faden nicht ab. Vom Nennwert der Geldscheine bis hin zur Betragsgrenze im Tafelgeschäft in Verbindung mit Anonymität: gemäß Geldwäschegesetz sind Bartransaktionen seit letztem Jahr ab 10.000 Euro aufzeichnungspflichtig. Davor lag die Obergrenze bei 15.000 Euro.
Muss hierzulande in den kommenden Jahren mit einer Bargeldobergrenze gerechnet werden – oder besteht gar Anlass zur Sorge, dass es zu einer (stufenweisen) Bargeldabschaffung kommt?

Über aufgestellte Thesen sowie Pro und Kontra-Argumenten zu einem Thema kann grundsätzlich jeder Mensch individuell nachdenken und eine eigene Bewertung vornehmen. Meinungsvielfalt erleichtert auch oftmals die Entscheidungsfindung. Nach Artikel 9 GG existiert in Deutschland ein Vereinigungsrecht. Bürger können sich aktiv oder passiv engagieren in verschiedensten Bereichen.

In Sachen Bargeld lässt sich beispielsweise folgendes auffinden: stop-bargeldverbot.de oder andere Initiativen. Wem es um seine Einmischung Ernst ist, sollte dies in den formalen Wegen tun. Denn: Als Bürger der Europäischen Union hat man hierzu Rechte, wie die Ausübung des Petitionsrechts: http://www.europarl.europa.eu/at-your-service/de/be-heard/petitions.

Verlorenes kommt nicht immer wieder zurück – und wer kennt nicht die Redensart: nur bares ist wahres.

Ihre Anita Görner

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