Führerschein-Umtausch in Deutschland: Millionen betroffen – das gilt jetzt
Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Für viele Verbraucher rücken die Fristen nun spürbar näher – höchste Zeit, sich zu informieren.

Bildquelle: markteinblicke.de







In Deutschland läuft eine der größten Verwaltungsaktionen der vergangenen Jahrzehnte: Rund 40 Millionen Menschen müssen ihren Führerschein in ein EU-einheitliches, fälschungssicheres Exemplar umtauschen. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Für viele Verbraucher rücken die Fristen nun spürbar näher – höchste Zeit, sich zu informieren.
Warum erfolgt der Führerschein-Umtausch?
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die eine Vereinheitlichung der Führerscheine in allen Mitgliedstaaten vorsieht. Ziel ist es, Fälschungen zu erschweren und langfristig nur noch einheitliche Dokumente im Umlauf zu haben. Deutschland setzt diese Vorgabe seit 2022 schrittweise um. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine umgetauscht sein.
Wichtig: Es geht ausschließlich um das Dokument, nicht um die Fahrerlaubnis selbst. Die Fahrberechtigung bleibt vollständig erhalten.
Wer muss wann umtauschen?
Der Umtausch erfolgt gestaffelt, um Behörden zu entlasten. Maßgeblich ist entweder das Geburtsjahr (bei Papierführerscheinen bis 1998) oder das Ausstellungsjahr des Führerscheins (bei Kartenführerscheinen ab 1999).
Aktuell relevant sind insbesondere diese Fristen:
• Führerscheine aus den Jahren 1999–2001: Umtausch bis 19.01.2026
• 2002–2004: bis 19.01.2027
• 2005–2007: bis 19.01.2028
• 2008: bis 19.01.2029
• 2009: bis 19.01.2030
• 2010: bis 19.01.2031
• 2011: bis 19.01.2032
• 2012–18.01.2013: bis 19.01.2033
Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, unterliegen einer gesonderten Staffelung nach Geburtsjahr. Wer vor 1953 geboren ist, hat generell noch bis 2033 Zeit.
Wie funktioniert der Umtausch?
Der Umtausch ist unkompliziert:
• Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle
• Keine Prüfung, kein Gesundheitscheck
• Der alte Führerschein wird entwertet oder einbehalten
Wer nach Ablauf der persönlichen Frist weiterhin mit einem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Fahrerlaubnis erlischt dadurch nicht – im Ausland kann es jedoch zu Problemen kommen. Für Lkw- und Busführerscheine gelten strengere Regeln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
• Personalausweis oder Reisepass
• Biometrisches Passfoto (digital)
• Alter Führerschein
Wurde der Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde erforderlich. Diese kann häufig online beantragt werden.
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Die Kosten liegen je nach Kommune bei etwa 25 bis 40 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Passfoto (digital).
Ändert sich etwas an der Fahrerlaubnis?
Nein. Alle bisherigen Fahrberechtigungen bleiben bestehen. Der neue Führerschein ist lediglich als Dokument auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf muss er erneuert werden – ohne erneute Prüfung. Das dient vor allem der Aktualisierung von Foto und Personalien.
Sollte man frühzeitig umtauschen?
Ja. Besonders alte graue oder rosafarbene Papierführerscheine führen im Ausland immer wieder zu Diskussionen. Wer frühzeitig umtauscht, vermeidet Ärger auf Reisen und entlastet gleichzeitig die Führerscheinstellen, die mit zunehmender Fristnähe stärker ausgelastet sein werden.
Das marktEINBLICKE Fazit
Der Führerschein-Umtausch ist Pflicht, aber gut planbar. Wer seine Frist kennt und rechtzeitig handelt, spart Stress, Wartezeit und mögliche Probleme – spätestens jedoch bis 2033 führt kein Weg am neuen EU-Führerschein vorbei.