Am 20. Februar 1979 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die wegweisende Cassis-de-Dijon-Entscheidung – ein Meilenstein für den europäischen Binnenmarkt. Anlass war ein Streit um die Einfuhr eines französischen Johannisbeerlikörs nach Deutschland. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hatte den Verkauf wegen eines zu geringen Alkoholgehalts untersagt. Der EuGH entschied: Solche mengenmäßigen Beschränkungen verstoßen gegen das europäische Gemeinschaftsrecht. Daraus entstand das sogenannte Cassis-de-Dijon-Prinzip. Es besagt, dass Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und verkauft werden, grundsätzlich auch in allen anderen Mitgliedstaaten zugelassen werden müssen. Die Entscheidung wurde zum Grundpfeiler der europäischen Warenverkehrsfreiheit – und ebnete den Weg für einen gemeinsamen Markt ohne versteckte Handelshemmnisse.
Der Weg zum EU-Binnenmarkt: Das Cassis-de-Dijon-Urteil von 1979

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