Haftpflichtversicherung für Mofas und Mopeds: Auf die Farbe achten

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Im Frühjahr müssen Mopedfahrer ganz genau darauf achten, welche Farbe ihre Kennzeichen haben. Schließlich hängt ihr Haftpflichtversicherungsschutz davon ab. In diesem Jahr ist die Farbe blau out und grün in.

Zum 1. März 2019 dürfen Mofas und Mopeds laut GDV nur noch mit grünem Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Kennzeichen sind dann nicht mehr gültig. Wer dennoch damit unterwegs ist, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz – und macht sich strafbar. Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Die neuen grünen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich, heißt es weiter.

Laut GDV gilt das Versicherungs-Kennzeichen für Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren, Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h, Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h, Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern. E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind, motorisierte Krankenfahrstühle sowie Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Quelle: GDV / Bildquelle: Pressefoto AXA