An den Versicherungsschutz denken: Starkregen verursachen starke Schäden

Bildquelle: Pixabay / Jan-Mallander

Die letzten beiden Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik – vor allem in Bayern und Baden Württemberg – auf Grund von heftigen Unwettern – auch fernab von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Daher sollten Hausbesitzer ihren Versicherungsschutz ganz genau überprüfen.

Viele Hausbesitzer sind laut GVI bei der Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht. Ein Versicherungsschutz von Naturgefahren besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen in mehrstelligen Höhen alleine da“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren der Elementarschadenversicherung im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Ein Versicherungsschutz nur gegen Starkregenschäden ist die absolute Ausnahme, klärt Jürgen Buck weiter auf.

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