Baukindergeld: Wichtige Änderungen

Bildquelle: markteinblicke.de

Die Bundesregierung möchte die Eigentumsquote im Immobilienbereich steigern. Immer mehr Menschen sollen sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können. Zur Unterstützung dieses Vorhabens wurde das Baukindergeld aufgelegt. Jetzt ergaben sich einige wichtige Änderungen.

Für die Abwicklung und Auszahlung des Baukindergeldes ist die staatliche Förderbank KfW zuständig. Den Bauherren wurde eine längere Frist zur Antragstellung eingeräumt. Der Antrag auf Baukindergeld muss laut KfW spätestens 6 Monate nach Einzug in Ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie gestellt werden (vorher waren es 3 Monate). Nach dieser Frist gibt es jedoch kein Baukindergeld mehr.

Das Baukindergeld ist für Familien und Alleinerziehende zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge gedacht. Es kann bei der KfW online beantragt werden. Besonders im Fokus hat das für das Baukindergeld zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern im Sinn.

Unterstützt werden Familien und Alleinerziehende mit einem Kind unter 18 Jahren. Pro Kind und Jahr gibt es von der KfW 1.200 Euro für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum insbesondere auch im Wohnungsbestand über 10 Jahre (d. h. bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro). Zusätzlich zu beachten gilt es die Einkommensgrenze von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

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