Und ewig lockt der Graue Kapitalmarkt

(Bildquelle: markteinblicke.de)

Geldanlage ist Vertrauenssache. Die meisten Deutschen vertrauen dabei auf die zahlreichen Regulierungsvorschriften der klassischen Geldanlageformen. Das betrifft alles, angefangen vom Sparbuch, über Tages- und Festgeldkonten bis hin zu Anleihen und Aktien, sofern sie im geregelten Markt gehandelt werden. Nichtsdestotrotz gibt es auch ein Leben abseits dessen. Und hier wird es spannend, nicht nur wegen der Chancen, sondern auch wegen der Risiken. Aber vor allem letztere werden häufig außer Acht gelassen und stattdessen gibt es immer wieder mehr oder minder große Anlageskandale im sogenannten Grauen Kapitalmarkt.

Farbenlehre
Alles was eine Bank ohne Bauchschmerzen verkauft ist aus Sicht vieler Anleger „sicher“. Ob es auch immer zum Vorteil der Anleger ist, steht auf einem anderen Blatt. In jedem Fall hat die Bank dabei durch ihre Beratungsleistungen eine weiße Weste. Experten sprechen aber nur deswegen gerne vom weißen Kapitalmarkt. Gemeint ist damit das Geldanlagesegment, das reguliert ist.

Sinn ergibt eine solche Begrifflichkeit aber nur, wenn es auch andere Farbenschattierungen der Geldanlage gibt. Die Farbe schwarz steht dabei für eindeutig illegale Formen. Alle anderen Farbschattierungen zwischen weiß und schwarz werden unter dem Namen Grauer Kapitalmarkt zusammengefasst. Er steht damit für den unregulierten, aber noch legalen Teil des Kapitalmarkts. Somit steht er nicht unter staatlicher Aufsicht. Die regulatorischen und gesetzlichen Vorschriften sind gering, weshalb sich hier viele Anlageformen tummeln, die für die breite Masse im Regelfall ungeeignet sind.

Mythos Grauer Kapitalmarkt
Bei allen Enttäuschungen, die Anlagen am Grauen Kapitalmarkt Anlegern bereitet haben, keimt in vielen dennoch die Hoffnung, dass diese Anlage jetzt das goldene Füllhorn ist, das man immer gesucht hat. Dabei werden Chancen meist hoffnungslos überbewertet, während Risiken in der Regel kleingeredet werden. Zur Verteidigung muss aber auch erwähnt werden, dass der Graue Kapitalmarkt nicht nur halbseiden ist, sondern sich dort auch solide mittelständische Industrieunternehmen finanzieren, sich innovative Start-up-Unternehmen mit Gründungskapital versorgen und dort auch das Kapital für die Energiewende teilweise eingeworben wird. Die Fülle von Pleiten, Skandalen und finanziellen Schieflagen ist dennoch unübersehbar. Diese haben dem Grauen Kapitalmarkt nicht nur den Mythos einer lukrativen Investment-Fundgrube, sondern vor allem auch den Ruf einer Pleitiers-Liga eingebracht.

Wie groß der Graue Kapitalmarkt tatsächlich ist, weiß aufgrund der fehlenden Regulierung niemand. Das Bundeskriminalamt bezifferte den Schaden durch Wirtschaftskriminalität 2017 auf 3,7 Mrd. Euro. Davon belaufen sich 1,6 Mrd. Euro auf Betrug/Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagedelikten und weitere 1,6 Mrd. Euro auf Anlage- und Finanzierungsdelikte. Dinge, die nicht illegal sind oder nicht zur Anzeige gebracht werden, sind demnach in diesen Zahlen nicht enthalten.

Eine Frage der Regulierung
Generell hängt die Regulierung einer Geldanlage von ihrem Typ und ihrer Handelbarkeit ab. Die gängigen Rechtsvorschriften finden sich daher im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch, dem Kapitalanlagegesetzbuch sowie dem Aktiengesetz und dem GmbH-Gesetz. Hinzu kommen die Vorschriften zum Börsenhandel und die diversen Regulierungen von BaFin, Bundesbank und EZB.

Der Grad der Regulierung hängt vom jeweiligen Produkt ab. Da Anbieter aber immer wieder neue Investitionsmöglichkeiten erfinden, ist es nicht immer leicht, sie zu sofort zu durchschauen. Eine abschließende Aufzählung ist daher ebenfalls nicht möglich. Gängige Formen sind:

– Klassische Unternehmensbeteiligungen

– Genussrechte und andere hybride Anleiheformen

– Orderschuldverschreibungen

– Crowd Funding/Crowd Investing

– Darlehen mit Nachrangabrede (oft nur im Kleingedruckten erkennbar)

– Direktinvestments, etwa in Holz, Edelmetalle, Minen oder Tiere

– Gold- oder Edelmetallsparpläne

– Kauf-und-Rückvermietungs-Verträge (Sale-and-Lease-Back).

Eine Frage von Chance und Risiko
Der Knackpunkt, warum immer wieder Anleger auf Angebote des Grauen Kapitalmarktes zurückgreifen, ist einfach: Die Gier nach überdurchschnittlichen Zinsen bzw. Renditen bei gleichzeitig hohen Sicherheitsversprechen. Die Realität wird diesen Versprechungen leider nicht immer gerecht. Dennoch ziehen Slogans wie: „Legen Sie an wie ein Profi und erzielen auch Sie eine Rendite von 11 Prozent!“ immer wieder Anleger an. Auch das Abzielen auf besonders positiv besetzte oder ethisch korrekte Investitionsobjekte wird häufig als Verkaufsargument genutzt.

Dennoch sollten sich Anleger immer vor Augen führen, dass es aufgrund der fehlenden Regulierung weder eine Kontrolle des Produkts noch der Seriosität und Bonität der Anbieter, Initiatoren und Geschäftsleiter gibt. Auch eine Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells kann nur durch den Investor nach eigener Einschätzung erfolgen. Eine laufende Überwachung des Unternehmens erfolgt lediglich durch die für alle Kapitalgesellschaften geregelten Vorschriften in Bezug auf die Bilanzveröffentlichung im Unternehmensregister. Personengesellschaften sind davon nicht betroffen und daher außen vor. Anleger haben also große Probleme unabhängige Informationen über ihr Investment zu erhalten.

Gesunder Menschenverstand
Wer als Anleger sich fragt, ob ein Investment am Grauen Kapitalmarkt sinnvoll ist oder nicht, sollte sich immer die Frage stellen: Stehen die gebotenen oder versprochenen Renditen in einem sinnvollen Verhältnis zum Risiko. Letzteres beträgt nämlich oft 100 Prozent, also Totalverlust. Einen möglichen Verlust des gesamten Investments erkennt man in der Regel an den angebotenen Renditen. Das muss man wissen: Während Tagesgeld mit hoher Sicherheit dienen kann und lediglich niedrige einstellige Renditen bringt, liegt die Rendite bei sicheren Staatsanleihen etwas darüber. Aktien in Form von Blue Chips wiederum bringen neben einer Dividende und möglichen Kurssteigerungen auf lange Sicht rund 8 Prozent Rendite. Je nachdem, wie hoch die versprochene Rendite über den genannten „sicheren“ Alternativen liegt, sollte ein Anleger auf den gesunden Menschenverstand hören. Risikofreie 15 Prozent Rendite gibt es nicht.

Nicht nur Schrott
Trotz vieler Probleme bietet der Graue Kapitalmarkt gerade für erfahrene Anleger jede Menge interessante Möglichkeiten. Dazu muss ein Anleger aber zum einen ein passendes Investment finden und sich zum anderen dann über die jeweiligen Risiken und Chancen Gedanken machen. Das beginnt bei Aktieninvestments, die außerhalb des geregelten Marktes gehandelt werden, geht über nicht-gehandelte Papiere, bis hin zu den beliebten Crowd-Investing-Projekten oder klassischen geschlossenen Fonds. Die zahlreichen Misch- und Unterformen haben meist den Nachteil, dass mit der Komplexität der Investment-Konstruktion die Transparenz sinkt – oft sogar ganz verschwindet. Anders gesagt: Je einfacher ein Investment gehalten ist, umso leichter lässt sich nachvollziehen wo Chancen und Risiken bestehen. Im Idealfall lassen sich dann auch unabhängige Informationen beschaffen, so dass man als Anleger nicht von Beratern oder dem Investmentanbieter selbst abhängig ist.

mE Tipp
Sowohl die Verbraucherzentralen als auch die BaFin bieten zahlreiche Informationen und Checklisten, mit deren Hilfe man Angebote des Grauen Kapitalmarkts überprüfen und einschätzen kann.

www.verbraucherzentrale.de
www.bafin.de


nachgefragt bei…

Dr. Henning Kahlert, LL.M.
Der Rechtsanwalt beschäftigt sich seit vielen Jahren mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen und falscher Anlageberatung. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Karlsruher Kanzlei KAHLERT KOPP Rechtsanwälte kennt er die Fallstricke des Grauen Kapitalmarkts.
www.kahlertkopp.de

Was sind die besonderen Risiken von Anlagen am grauen Kapitalmarkt?
Auf dem grauen Kapitalmarkt werden Finanzprodukte gehandelt, die kaum gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Bonität und Seriosität des Anbieters werden nicht geprüft, auch nicht die Plausibilität des Geschäftsmodells. Hier ist die Gefahr besonders groß, unseriösen Angeboten aufzusitzen. Viele versprechen das Unmögliche: Hohe Rendite trotz geringem Risiko. Bei nüchterner Betrachtung sollte jedem klar sein, dass das nicht aufgehen kann. Windige Anlagevermittler schaffen es trotzdem, ihren Kunden auch solche Produkte aufzuschwatzen. Viele Mandanten schildern mir, ihr Vermittler habe Risiken verschwiegen und Renditeerwartungen übertrieben dargestellt. Oft sind Anlagen auch auf lange Laufzeiten hin ausgelegt, eine vorzeitige Kündigung oder ein Ausstieg durch Veräußerung sind faktisch nicht möglich. Das stellt Anleger vor Schwierigkeiten, die ihr Geld kurzfristig benötigen.

Was sollten Anleger tun, wenn sie vermuten, dass ein Investment schief gegangen ist?
Ich sehe in meiner Beratungspraxis immer wieder, dass Anleger viel zu lange zuschauen, wie ihre Anlage an Wert verliert. Wenn Zweifel aufkommen, sollten Anleger unverzüglich die Vertragsbedingungen und den Prospekt (sofern vorhanden) daraufhin prüfen lassen, ob die Anlage wirklich dem entspricht, was der Verkäufer versprochen hat. Das kann schwierig sein, denn die Vertragsklauseln sind oft auch für den Fachanwalt schwer zu durchdringen. Zeigt sich dabei, dass der Verkäufer getäuscht hat, ist Eile geboten: Möglicherweise kann die Zeichnung noch wegen arglistiger Täuschung angefochten oder widerrufen werden, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Auch eine Kündigung des Vertrages kann möglich sein.

Wie sind die Aussichten, das investierte Geld wieder zu erhalten?
Viele Anlagen im Grauen Markt scheitern krachend. Wer schnell und entschlossen handelt, kann mit etwas Glück den Anbieter dazu bewegen, das investierte Kapital zumindest anteilig zu erstatten. Wird der Anbieter insolvent, unterliegen solche Erstattungen allerdings der Anfechtung im Insolvenzverfahren. Bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten (etwa Kapitalanlagebetrug oder Untreue) können die Verantwortlichen persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Auch Vermittler und Berater haften, wenn sie Vertragspflichten verletzt haben. Hierfür gelten jedoch kurze Verjährungsfristen. Der Anleger muss daher auch mit einem Totalverlust rechnen.

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