Versicherungsschutz für das Zuhause – Wer zahlt eigentlich was?

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Die Wohnformen in Deutschland sind so vielfältig wie die Menschen. Gemeinsam haben sie den Drang nach Versicherungsschutz. Doch speziell beim Wohnen herrscht Unsicherheit, wer überhaupt für was zuständig ist.

Etwa wenn der Blitz einschlägt oder ein Starkregen die eigenen vier Wände verwüstet. Am Ende ist es eben keine Lappalie. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben Stürme, Hagel und Starkregen 2018 Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben in Höhe von 2,7 Mrd. Euro verursacht. Der 15-Jahresdurchschnitt liegt bei 2,6 Mrd. Euro. Aber wer ist dafür zuständig? Der Hauseigentümer mit der Wohngebäudeversicherung oder doch jeder Mieter selbst mit der Hausratversicherung? Und wie sieht es beim Eigenheim aus? Braucht man für die eigenen vier Wände am Ende beide Versicherungen? Wir geben marktEINBLICKE.

Versicherungsprofis gebrauchen für die Erklärung der Unterschiede zwischen Hausrat-und Wohngebäudeversicherung meist ein einfaches Bild: Man stelle das Haus auf den Kopf und alles was herausfällt, ist ein Fall für die Hausratversicherung – der Rest bleibt für die Wohngebäudeversicherung. Grundsätzlich ist es tatsächlich so einfach. Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

Per definitionem schützt die Wohngebäudeversicherung den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens am Gebäude selbst. Dabei ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie etwa Garagen oder Carports versichert. Abgesicherte Schadensarten sind Feuer, Blitzschlag, Explosionen oder Implosionen, Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel sowie Leitungswasser und die Folgen von Überspannung.

Eine häufige Ergänzung der reinen Wohngebäudeversicherung ist die Elementarschadenversicherung. Damit sichert sich der Hauseigentümer gegen weitere Risiken wie Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Starkregen, Überschwemmungen oder Abwasserrückstau ab. Eine weitere Ergänzung ist besonders für Besitzer von Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und  Wärmepumpenanlagen wichtig. Diese müssen stets eigenständig versichert werden und sind von normalen Tarifen nicht abgedeckt. Manche Anbieter decken darüberhinaus auch Vandalismus- und Graffiti-Schäden am Gebäude ab.

Die Hausratversicherung wiederum deckt nicht Schäden am Gebäude, sondern wie der Name schon sagt, am Hausrat ab. Gemeint ist damit das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist und reicht von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Die versicherten Schäden können wiederum durch Feuer, Blitzschlag, Explosionen oder Implosionen, Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel sowie Leitungswasser und die Folgen von Überspannung entstanden sein.

Ähnlich wie bei der Wohngebäudeversicherung ist auch bei der Hausratversicherung der Schutz gegen Elementarschäden ein beliebter Ergänzungsbaustein. Auch hier werden dann die Folgen von Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Starkregen, Überschwemmungen oder Abwasserrückstau für den Hausrat abgedeckt. Weitere Ergänzungen bieten etwa Absicherungen gegen Fahrraddiebstahl, Schlüsselverlust, Glasbruch und ähnliches an. Die Produktpalette ist vielfältig, weshalb man sich hierbei etwas Zeit nehmen sollte, um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten. Die 08/15-Lösung aus dem Internet mag ein paar Euro günstiger sein – ob die Leistung dennoch stimmt, merkt man erst im Schadensfall und dann ist es zu spät.

Wichtig zu wissen: Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes Inventar und/oder die Kosten für eine Reparatur, sofern diese sinnvoll ist. Bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen zahlt die Hausratversicherung die Wertminderung. Die Wohngebäudeversicherung orientiert sich ebenfalls an diesem Prinzip. Ist beispielsweise das Haus abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis errichtet. Das heißt, dass der Versicherte ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert bekommt – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.

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