Riester-Sparer: Geld zurück bei Doppelprovisionen

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Gute Nachrichten für Riester-Sparer. Laut Bundesfinanzministerium dürfen keine doppelten Abschluss- und Vertriebskosten verlangt werden. Betroffene können nun ihr Geld zurückfordern. Leider sind die Versicherer nicht verpflichtet, unaufgefordert auf die betroffenen Kunden zuzugehen. Allerdings wird Riester-Sparern schnell geholfen.

Zum Beispiel mit einem entsprechenden Musterbrief. Ein solcher ist zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Hamburg zu finden. Die dortigen Marktwächter hatten die Praxis der Doppelprovisionen für veränderte Eigenbeträge aufgedeckt und öffentlich gemacht.

Es wird zum Beispiel auf den Fall eines Verbrauchers verwiesen, der wegen vorübergehender Arbeitslosigkeit seinen Eigenbeitrag senkte und später wieder auf den ursprünglichen anhob. Dafür knöpfte ihm die Versicherungsgesellschaft über 3.500 Euro (!) ab. Ein anderer reduzierte laut Verbraucherzentrale Hamburg seinen Eigenbeitrag, weil er für seine Kinder Zulagen bekam. Pro Kinderzulage kassierte sein Versicherer mehr als 300 Euro zu viel an Abschluss- und Vertriebskosten.

Verbraucherzentrale Hamburg rät: „Fordern Sie Ihren Versicherer zur Prüfung Ihres Vertrags und der erhobenen Abschluss- und Vertriebskosten auf. Dafür können Sie unseren Musterbrief nutzen. Beachten Sie, es muss sich um eine Rentenversicherung handeln. Mit Riesterzulagen geförderte Bank- und Fondssparpläne sind nicht betroffen.“

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