E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter und der Versicherungsschutz

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E-Bikes und Pedelecs erfreuen sich seit einiger Zeit wachsender Beliebtheit. Kein Wunder, so ein Fahrrad mit Elektromotor macht das Fahren nicht nur im Bergland sehr entspannt. Seit Sommer 2019 halten auch die E-Scooter Einzug in unseren Innenstädten. In allen Fällen sorgt die Motorisierung für höhere Geschwindigkeiten auf unseren Straßen und Radwegen. Die Unfallgefahr steigt und Schäden betreffen rasch nicht nur den Fahrer selbst. Grund genug, sich mit dem Versicherungsschutz auseinanderzusetzen.

Viele Möglichkeiten
Die Begriffe rund um die neue Elektromobilität werden im Alltag oft durcheinandergeworfen. Daher sollte zunächst einmal Klarheit über die verschiedenen Fahrzeugtypen geschaffen werden.
Der Begriff Pedelec (Pedal Electric Cycle) bezeichnet ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Dieser Motor schaltet sich erst ein, wenn die Pedale mit Muskelkraft getreten werden. Es handelt sich also um eine konditionsschonende Unterstützung. Der Motor ist auf maximal 250 Watt begrenzt. Die unterstützte Geschwindigkeit liegt bei maximal 25 km/h.
Bei S-Pedelecs handelt es sich ebenfalls um Pedelecs. Allerdings liegt die Leistung des Motors bei bis zu 500 Watt, wodurch die unterstützte Geschwindigkeit bei maximal 45 km/h liegt.
Als E-Bike wird ein Elektrorad bezeichnet, dessen Motor auch ohne Muskelkraft läuft. Es kann also wie ein Mofa oder Roller genutzt werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung variiert von 20 bis 45 km/h.
Ein E-Scooter ist ein Tretroller mit einem Elektromotor. Die Geschwindigkeit ist auf maximal 20 km/h begrenzt.

Voraussetzungen beachten
Aufgrund der niedrigen Motorisierung sind Pedelecs rechtlich gesehen dem Fahrrad gleichgestellt. Daher werden zum Fahren eines Pedelecs weder ein Führerschein noch ein spezieller Versicherungsschutz benötigt. Zudem gibt es weder Helmpflicht noch Altersbeschränkung. Dennoch sollte man auch als Fahrer eines Pedelecs eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Versicherungsschutz während des Fahrens miteinschließt. Schließlich haftet man für Schäden, die man einem anderen zufügt im Zweifel unbegrenzt und mit dem gesamten Privatvermögen.

Anders sieht es bei den stärker motorisierten S-Pedelecs aus. Diese gelten rechtlich bereits als Kleinkrafträder. Damit benötigen Fahrer mindestens einen Mofa-Führerschein. Zudem muss am S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen angebracht sein, was mit dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verbunden ist. Wie für Mofas üblich dürfen diese Fahrzeuge nicht auf Fahrradwegen benutzt werden. Ferner besteht eine Helmpflicht.

Bei den E-Bikes gibt es drei Kategorien. Modelle, die bis zu 20 km/h schnell fahren können, gehören in die Kategorie Leichtmofa, erfordern ein Mindestalter von 15 Jahren, ein Versicherungskennzeichen sowie einen entsprechenden Mofa-Führerschein. Eine Helmpflicht besteht hier nicht.

E-Bikes bis zu 25 km/h gehören zur Kategorie Mofa, erfordern ebenfalls ein Mindestalter von 15 Jahren, ein Versicherungskennzeichen sowie einen entsprechenden Mofa-Führerschein. Allerdings besteht hierbei eine Helmpflicht.

E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45km/h gehören zur Kategorie Kleinkraftrad, erfordern ein Mindestalter von 16 Jahren, einen Führerschein der Klasse AM (ehemals Klasse M) und ein Versicherungskennzeichen. Ferner besteht hier eine Helmpflicht.

Für jeden E-Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, ohne die kein spezielles E-Scooter-Versicherungskennzeichen erhältlich ist. Gefahren werden dürfen E-Scooter nur von Personen über 14 Jahren. Eine Helmpflicht besteht hier nicht. Wichtig zu wissen: Private Haftpflichtversicherungen greifen im Fall von Unfällen nicht.

FAZIT.
Die neue Elektromobilität erfreut sich großer Beliebtheit. Doch wie bei allen Verkehrsmitteln ist auch bei Pedelec, E-Bike oder E-Scooter der rechtliche Rahmen zu beachten. Während die Mofa-ähnlichen Fahrzeuge auf bestehende Rahmenbedingungen getroffen sind und daher von den meisten Menschen problemlos genutzt werden können, sorgt der Boom bei E-Scootern noch für Verunsicherung. Vor allem die zahllosen Vermieter in Innenstädten führen dank ihrer App-Angebote zu einer großen Beliebtheit der neuen Fahrzeuge, ohne dass immer gleich die notwendige Kenntnis der Straßenverkehrsordnung vorhanden ist. Die anfangs unsichere Fahrweise hat dabei in den ersten Monaten seit der Einführung für Ärger bei Polizei und Fußgängern gesorgt. Entsprechende Fahr-Einschränkungen in der Innenstadt dürften daraus resultieren. Die spanische Hauptstadt Madrid beispielsweise hat bereits im vergangenen Jahr die erlaubten Verkehrsflächen für E-Scooter drastisch reduziert. Nichtsdestotrotz: Mit dem passenden Versicherungsschutz und der entsprechenden Fahrweise inklusive Helm machen die neuen E-Fahrzeuge aber jede Menge Spaß.

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