Bayer: Neues Gerichtsurteil mit Signalwirkung

(Bildquelle: Pressefoto Bayer AG)

Bei Bayer (WKN: BAY001 / ISIN: DE000BAY0017) wurde am Dienstag eine Nachricht vermeldet, die sowohl negativ als auch positiv gewertet werden kann. Ein Berufungsgericht in San Francisco hält an dem Schuldspruch gegen den DAX-Konzern in einem Verfahren um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat weiter fest.

„Schritt in die richtige Richtung“

Diese Nachricht könnte eine Signalwirkung für andere Kläger haben. Auf der anderen Seite hat das Berufungsgericht die entsprechende Strafe deutlich gesenkt. Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern begrüßte diese Entscheidung in einer Stellungnahme als „Schritt in die richtige Richtung“. Bayer betonte aber erneut, dass es sich bei dem Unkrautvernichter um ein sicheres Produkt handelt und kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen.

Gefahren verschwiegen?

Das US-Berufungsgericht hatte am Montag den Schaden- und Strafschadenersatz, den Bayer dem Krebs-Opfer Dewayne Johnson zahlen muss, von ursprünglich 289 Mio. auf nun nur noch knapp 21 Mio. US-Dollar gesenkt. Bei dem Kläger wurde 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert. Johnson machte dafür den Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Saatguthersteller Monsanto verantwortlich. Johnson warf Bayer außerdem vor, die Gefahren des glyphosathaltigen Unkrautvernichters verschwiegen zu haben.

In diesem Fall hatte eine Geschworenenjury Bayer im August 2018 zu Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt. Dieser Betrag wurde zwar später schnell auf 78 Mio. US-Dollar reduziert, aber Bayer ging trotzdem in Berufung.

Zwei weitere Verfahren

Neben dem Verfahren des Klägers Johnson gab es zwei weitere Verfahren, bei denen Bayer ebenfalls in der ersten Instanz verloren hatte. Dabei wurde das Unternehmen gleichermaßen zu hohen Zahlungen an die Kläger verurteilt. Auch hiergegen wehrt sich Bayer, die Berufungsverhandlungen stehen aber noch aus.

Groß angelegter Vergleich

Bayer würde am liebsten die zehntausenden von Glyphosat-Klagen mit einem groß angelegten Vergleich beilegen. Eingeplant sind hierzu bis zu 10,9 Mrd. US-Dollar. Der Ende Juni bekanntgegebene Deal steht jedoch auf wackeligen Beinen, denn ein Richter kritisierte den Teil der Vereinbarung, der mögliche künftige Fälle betrifft. Daraufhin wurde der entsprechende Gerichtsantrag auf eine vorläufige Zustimmung zu der Vereinbarung für künftige Glyphosat-Klagen zurückgezogen.

Das Johnson-Verfahren und die zwei anderen bereits verhandelten Fälle sind von dem Vergleich aber nicht betroffen. Mit der aktuellen Entscheidung des Berufungsgerichts in San Francisco dürfte es für Bayer wieder schwerer werden, die Rechtsstreitigkeiten mit den anderen Klägern zu beenden.

Neuer Aktienkurs-Rückschlag

Nachdem die Bayer-Aktie im März auf ein Tief bei rund 45 Euro gefallen war, starteten die Notierungen eine neue Aufholbewegung, im Zuge der es wieder bis zum Juni auf in der Spitze 73,63 Euro nach oben ging. Doch im Anschluss legte die Aktie wieder den Rückwärtsgang ein und setzte bis Mitte Juli auf zwischenzeitlich rund 62 Euro zurück.

200-Tage-Linie im Fokus

Sollte die Aktie eine neue Kurs-Rallye starten, gilt es, die 200-Tage-Linie (65,70 Euro) zurückzuerobern, um in den übergeordneten Aufwärtstrend zurückzuwechseln. Die nächsten Kursziele würden sich dann auf die Tops vom Juni (73,63 Euro) und vom Februar (78,34 Euro) stellen. Vorerst bleibt die charttechnische Lage bei Bayer aber angespannt.

Wer optimistisch ist und auf steigende Kurse der Bayer-Aktie setzt und sogar überproportional von einem Kursanstieg profitieren möchte, schaut sich am besten entsprechende Hebelprodukte (WKN: MC8DX7 / ISIN: DE000MC8DX71) auf der Long-Seite an. Skeptiker haben Gelegenheit mit entsprechenden Short-Hebelprodukten (WKN: MF6ZAJ / ISIN: DE000MF6ZAJ3) auch auf fallende Kurse der Bayer-Aktie zu setzen.

Bildquelle: Pressefoto Bayer AG