Saisonkennzeichen: Winterschlaf vorbei!

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Viele Saisonfahrzeuge stehen schon in den Startlöchern und dürfen bald ihre Winterquartiere verlassen. In Deutschland haben rund zwei Millionen Pkw- und Motorrad-Fahrer ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen angemeldet, davon viele im Zeitraum von 1. März bis 31. Oktober. Bei den Fahrzeugen, die nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr gefahren werden, handelt es sich vor allem um Zweitwagen, Cabrios, Oldtimer, Youngtimer, Motorräder und Wohnmobile. Was ein Saisonkennzeichen bringt, für wen es sich eignet und was man beachten sollte.

Vorteile eines Saisonkennzeichens

Mit einem Saisonkennzeichen erspart man sich häufige Wege zur Zulassungsstelle. Denn einmal beantragt, kann das Fahrzeug jedes Jahr automatisch in dem angegebenen Zeitraum genutzt werden und muss nicht jedes Frühjahr von neuem wieder angemeldet werden. Der Halter spart Zeit und die Behörden freuen sich über weniger Verwaltungsaufwand. Ein Saisonkennzeichen bringt außerdem einen finanziellen Vorteil. Da das Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum benutzt wird, fallen nur für diesen Zeitraum anteilige Kfz-Steuer und Kfz-Versicherungskosten an.

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Gültigkeitsdauer wählbar

Bei der Gültigkeitsdauer des Saisonkennzeichens kann der Fahrzeughalter einen bestimmten Zeitraum zwischen 2 Monaten und maximal 11 Monaten selbst auswählen. Dieser wird im Fahrzeugschein und in der Versicherungskarte eingetragen. Der einmal gewählte Gültigkeitszeitraum kann allerdings nicht einfach erweitert werden, wenn er einmal beantragt ist. Dann ist eine förmliche Änderung bei der Zulassungsstelle notwendig und ein neues Kennzeichenschild (das Kennzeichen selbst bleibt) wird angefertigt. Das Saisonkennzeichen erhält man bei der Zulassungsstelle, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist.

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Angaben auf dem Kennzeichen

Neben den üblichen Angaben des Kennzeichens enthält das Saisonkennzeichen den Zulassungszeitraum, innerhalb dem das Fahrzeug betrieben werden darf. Die Angabe steht bei Pkw-Nummernschildern rechts oben auf dem Kennzeichen – über dem Strich steht der Saisonbeginn und unter dem Strich das Saisonende. Bei Motorrädern findet man den Gültigkeitszeitraum mittig auf dem Nummernschild, rechts neben der TÜV-Plakette.

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Was gilt außerhalb der Saison

Ist der Zeitraum des Saisonkennzeichens abgelaufen, darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen geparkt werden, sondern muss auf dem Privatgrundstück – in der Garage oder einem umfriedeten Abstellplatz – stehen. In dieser Zeit darf es auch nicht ab und zu bewegt werden, denn es verfügt über keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Für abgemeldete Fahrzeuge greift aber eine Ruheversicherung, das heißt Schäden aufgrund von Diebstahl, Feuer, Marderbissen oder Hagel und Sturm sind abgedeckt.

H-Kennzeichen mit Saisonzulassung

Nach der 2007 in Kraft getretenen Fahrzeug-Zulassungsverordnung bekommt ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung (nicht Baujahr) mindestens 30 Jahre zurückliegt, ein H-Kennzeichen. Neben dem Alter des Fahrzeugs spielen für den Erhalt eines begehrten Oldtimerkennzeichens weitere Kriterien eine Rolle, wie ein guter Allgemeinzustand des Fahrzeugs, der Originalzustand der Hauptbauteile oder eine zeitgenössische Restaurierung derselben. Über die Erfüllung der Kriterien für ein H-Kennzeichen entscheidet eine Prüforganisation wie der TÜV, GTÜ oder die DEKRA. Vorteil des H-Kennzeichens ist der pauschale Steuersatz von 192 Euro für PKWs und 46 Euro für Motorräder. Das H-Kennzeichen für den Dauerbetrieb gilt ohne Einschränkung. Das normale Kennzeichen ist zusätzlich mit einem H für historisch versehen.

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Für diejenigen, die Steuern sparen wollen und ihren Oldtimer nicht das ganze Jahr fahren, besteht seit 2017 die Möglichkeit, das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren. Bei einem H-Kennzeichen mit Saisonzulassung wird die Kfz-Steuer nur noch für die angemeldeten Monate erhoben. Im Vergleich zum normalen Saisonkennzeichen, bei dem der normale Steuersatz erhoben wird und der sich nach dem Schadstoffausstoß des Fahrzeugs richtet (was beim Oldtimer ungünstig ist), kommt der Oldtimer-Besitzer mit dem H-Saisonkennzeichen eventuell günstiger weg. Dies muss aber im Einzelfall geprüft werden, denn bei manchen Fahrzeugen mit wenig Hubraum und Verbrauch ist es besser, auf das H-Kennzeichen zu verzichten und ein normales Saisonkennzeichen zu beantragen.

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Rotes Kennzeichen

Soll der Oldtimer nur für unregelmäßige Fahrten wie die Fahrt zu einer Veranstaltung für Oldtimer, für Probefahrten oder Überführungsfahrten zum Zweck der Reparatur oder Wartung fortbewegt werden, reicht ein rotes 07-Kennzeichen.

Unterschied Wechselkennzeichen

Das Wechselkennzeichen unterscheidet sich vom Saisonkennzeichen dadurch, dass es nicht für einen speziellen Gültigkeitszeitraum gedacht ist, sondern für das Wechseln zwischen zwei Fahrzeugen innerhalb der gleichen Fahrzeugklasse. So kann zum Beispiel zwischen Auto und Wohnmobil gewechselt werden und der Fahrzeughalter spart sich die die doppelte Kfz-Versicherung. Die beiden Fahrzeuge dürfen aber nie gleichzeitig betrieben werden und die Kfz-Steuer fällt für beide Fahrzeuge an.

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