Frist! Tausch alter Führerscheine steht an

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In Deutschland beginnt bald eine große bürokratische Umtauschaktion. Rund 40 Millionen Menschen müssen ihren Führerschein in ein fälschungssicheres EU-einheitliches Exemplar umtauschen. Dabei gibt es nicht nur Fristen zu beachten.

Auf Deutschlands Führerscheinbesitzer kommt eine große Umtauschwelle zu. Rund 40 Millionen Menschen müssen ihre bisherige Fahrerlaubnis in ein fälschungssicheres Exemplar umtauschen. Die Frist beginnt zwar für die ersten Umtauschaktionen erst im kommenden Jahr, ab Januar 2022, dennoch sollten Verbraucher es nicht allzu sehr hinauszögern, um auch Verwaltungen nicht zu sehr zu überfordern.

Warum erfolgt der Führerscheintausch?

Hintergrund ist, dass der Bundesrat Anfang 2019 beschlossen hat, den Umtauschvon Führerscheinen in einer bestimmten zeitlichen Staffelung umzusetzen, um eine EU-Richtlinie zu erfüllen. Nach dieser müssen bis zum 19.01.2033 alle alten Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, umgetauscht sein. An deren Stelle wird es künftig in der EU ein einheitliches Muster für Fahrerlaubnisse geben, die „insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt“, so das Bundesverkehrsministerium.

Für jeden einzelnen Scheinbesitzer bedeutet das erst einmal, seinen Führerscheinrauszuholen und zu überprüfen, seit wann man die Fahrerlaubnis hat. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes und nicht das Erteilungsdatum. Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins gibt es dann unterschiedliche Fristen.

Wer, wann, wie?

Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Dabei wird der Umtausch generell in zwei Staffelungen unterschieden: In Führerscheine,die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt und in Fahrerlaubnisse, die die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind. Wann die persönliche Frist abläuft zeigt einem unter anderem die Liste des Bundesverkehrsministeriums auf.

In Zahlen bedeutet dies, dass laut ADAC etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) in den kommenden Jahren, spätestens jedoch bis Januar 2033, umgetauscht werden müssen.

Wer im Ausland seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt hat, ist nicht an die deutschen Fristen gebunden, sondern an die des betreffenden Landes. Ein Datumfür die letzte Umtauschfrist wird es bei einem Wohnsitz innerhalb der EU auf jeden Fall geben: Der 19.01.2033.

Wie funktioniert der Umtausch?

Der Umtausch verläuft unkompliziert. Es steht zunächst der Gang zur Führerscheinstelle auf der Agenda, bei der ein Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen gestellt wird.

Wer nach dem Ablauf der Frist weiter mit einem alten Führerschein fährt, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Vorsicht: Besitzer von Lkw- und Bus-Führerscheinen begehen damit aber bereits eine Straftat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Umtausch eines Pkw- und Motorradführerscheins werden der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Letzterer wird dann von der Behörde gestanzt und somit entwertet. Wichtig zu wissen:

Wer seinen „alte Pappe“ nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt bekommen hat, benötigt für den Umtausch eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Laut ADAC kann diese Abschrift oftmals auch online beantragt werden und wird direkt an die neue Führerscheinstelle versandt.

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Was kostet der Führerschein-Umtausch ?

Jeder Führerscheinbesitzer muss laut dem ADAC mit Kosten von ca. 25 Eurorechnen, die von der örtlichen Führerscheinstelle erhoben werden. Hinzukommendie Kosten für das geforderte biometrische Passfoto.

Ändert sich die Fahrerlaubnis?

Mit dem Umtausch des Führerscheins ändert sich nichts an den bisherigen Fahrberechtigungen. „Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch“, so das Bundesverkehrsministerium und ergänzt: „Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.“

Ist der Führerschein künftig befristet?

Die Fahrerlaubnis wird auch mit dem neuen EU-einheitlichen Führerschein unbefristet sein. Lediglich die Ausstellung des Führerscheins selbst, also das eigentliche Dokument, ist auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient laut Verkehrsministerium „insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.“

Soll ich jetzt schon umtauschen?

Gerade Besitzer von älteren Führerscheinen in den Farben Grau und Rosarot sollten darüber nachdenken, die Frist nicht auszureizen. Denn es passiert nicht selten, dass gerade diese alten Führerscheine bei Fahrzeugkontrollen in anderen
EU-Ländern zu Ärger und Diskussionen mit den örtlichen Beamten führt, auch wenn diese in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig sind.

Verbraucher-Organisationen wie der GVI raten sogar den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache bei einer Urlaubsreise ins EU-Ausland mitzunehmen und ihn bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Führerscheinüberprüfung vorzuzeigen.

Mit einem zeitnahen Umtausch des Führerscheins könnte man dies umgehen undhilft gleichzeitig der örtlichen Ausstellungsbehörde die Flut der vielen Umtauschaktionen zu entschlacken.