Drohnen: Was Hobbypiloten wissen sollten

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Drohnen werden immer beliebter. Doch einfach als Hobbyflieger eine kaufen und losfliegen wäre ein Fehler, der am Ende viel Geld kosten könnte. Seit 1. Mai gibt es eine neue Drohnenverordnung, daher sollten ein paar Punkte vor und beim Fliegen beachtet werden, damit der Flugspaß nicht verfliegt und es zu keinen Schäden kommt.

Das Wetter wird wieder beständiger, die Temperaturen milder, entsprechend starten viele Hobbyflieger wieder auf Feldern, Wiesen und Parkanlagen mit ihren Modellflugzeugen durch und lassen sie fliegen. Immer beliebter werden hierzulande Drohnen, denn die Preise in den vergangenen Jahren sind für viele Verbraucher erschwinglicher geworden. Doch einfach eine Dohne kaufen und diese dann losfliegen lassen, könnte sich am Ende als ein (zu) teures Hobby erweisen. Ein paar wichtige Punkte sollte jeder Hobbyflieger dringend beachten:

Nicht ohne Versicherung fliegen

Auch wenn es spießig klingt, beim Hobby als erstes auf die Versicherungsfrage zu kommen – es macht Sinn. Denn in Deutschland ist für Drohnenbesitzer eine private Haftpflichtversicherung sogar Pflicht. Da die technischen Innovationen bei Drohnen nicht aufzuhalten sind und die Möglichkeiten immer vielfältiger werden, steigt auch das Risiko der Zwischenfälle und Unfälle – hervorgerufen durch die Fluggeräte.

Drohnen können abstürzen und parkende Autos beschädigen, in Stromleitungen hängenbleiben oder gar Menschen verletzen. Wer als Drohnenbesitzer dann nicht versichert ist, steht mit seinem privaten Vermögen gerade. Peter Schnitzler, Versicherungsexperte bei der ERGO rät daher: „ Wer bereits eine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte vor dem ersten Flug unbedingt in den Versicherungsbedingungen prüfen, ob Drohnen miteingeschlossen sind.“ Manche Versicherer bieten demnach auch einen erweiterten Schutz für die bestehende Privathaftpflichtpolice oder sogar eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung an.

Neu: Registrierung ist vorgeschrieben

Wer das überprüft hat, sollte dennoch nicht gleich mit der Drohne loslegen. Das Motto lautet „erst registrieren, dann starten“. denn innerhalb der EU gib es seit Anfang des Jahres eine neue Drohnenverordnung, die besagt, dass ab dem 1. Mai 2021 für einen Flug mit nahezu allen gängigen Drohnen (die schwerer als 250 Gramm oder mit einer Kamera ausgestattet sind) eine Registrierung des Drohnen-Piloten/Betreibers im jeweiligen EU-Land erforderlich ist. Das Ganze ist aber gar nicht so kompliziert.

Die Registrierung in Deutschland kann online über die Webseite des Luftfahrtbundesamt (LBA) durchgeführt werden. Unter anderem muss hier eine gültige Haftpflicht-Versicherungsnummer bei der Registrierung angegeben werden, um eine sogenannte eID (Drohnen-Betreiber ID) zu erhalten. Dies ist quasi das „Kennzeichen“ des Flugmodells und muss auch entsprechend an dem Gerät angebracht werden. Experten empfehlen, neben der eID auch die eigene Telefonnummer auf das Drohnen-Kennzeichen gravieren zu lassen, um im Fall eines Verlustes (Absturz) wieder durch den Drohnen-Finder kontaktiert werden zu können.

Drohnen können abstürzen und parkende Autos beschädigen, in Stromleitungen hängenbleiben oder gar Menschen verletzen. (Bildquelle: Pixabay / Free-Photos)

Der “EU-Drohnenführerschein”

Wer dieses „Kennzeichen“ hat, sollte aber noch immer noch losfliegen, es sei denn, er ist schon Besitzer des seit 1. Januar 2021 erforderlichen neuen EU-Drohnenführerscheins, den es in zwei Ausführungen gibt – den kleinen (der „EU-Kompetenznachweis A1/A3) und großen (das „EU-Fernpiloten-Zeugnis“ A2) Führerschein.

Letztere ist erforderlich für alle Modelle, die mehr als zwei Kilogramm wiegen. Der kleine Führerschein ist mittels eines Online-Training mit anschließendem Test und einer Online-Prüfung (mit 40 Multiple-Choice-Frage) die online durchgeführt wird. Wer bestanden hat, besitzt einen auf fünf Jahre begrenzten Drohnen-Führerschein, der nach Ablauf wieder aufgefrischt werden muss.

„Drohnen, die wiederum leichter als 250 Gramm sind und nicht schneller als 19 m/s fliegen können, darf jeder ab 16 Jahren ohne Kompetenznachweis fliegen lassen“, erklärt Michaela Rassat, Juristin bei der ERGO. Wer hingegen ein Modell mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm fliegen lassen möchte, muss das umfangreichere EU-Fernpiloten-Zeugnis erwerben, bei dem auch ein praktisches Selbst-Training auf offenem Feld Pflicht ist. Die Kosten hierfür liegen je nach Anbieter bei mehreren hundert Euros.

Wichtig: Einschränkungen im Flugbetrieb

Drohne gekauft, „Kennzeichen“ und Drohnenführerschein sind vorhanden – nun kann es losgehen mit der Fliegerei. Aber dies auch nicht überall. Da Drohnen nun mal Teil des Flugverkehrs sind, muss man sich als Hobbypiloten auch an bestimmte Regelungen und Einschränkungen im Flugbetrieb halten. So dürfen Drohnen in der Kategorie „offen“ nur in Sichtweite und in maximal 120 Metern Höhe geflogen werden. Obligatorisch ist zudem, „die Privatsphäre anderer nicht zu verletzen“, so die Michaela Rassat und ergänzt: „Daher ist es zum Beispiel auch verboten, mit Drohnen über 250 Gramm oder mit einer Kamera über Wohngrundstücke zu fliegen.“

Ebenso auf der Schwarzen Liste für Hobbyflieger steht aus Sicherheitsgründen das Überfliegen von Menschenansammlungen. Hier gilt auch ein Seitenabstand von 100 Metern. Die Liste ist aber noch länger: Weitere Flugverbotszonen sind beispielsweise Verfassungsorgane wie der Bundestag oder obere Behörden der Länder, Bundesfern- und -wasserstraßen und natürlich Flugplätze oder -häfen. Weitere Informationen hierzu findet man auf der Internetseite der Deutschen Flugsicherung DFS. Wer sich nicht daran hält, muss mit drastischen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.

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