Grill-Unfall: Wer haftet eigentlich?

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Grillen ist jetzt vielerorts wieder angesagt. Doch beim Barbecue mit Grillanzünder und offenem Feuer kann schneller etwas passieren, als es dem Grillmeister lieb ist. Was passiert eigentlich im Schadensfall beim Grillen und wer haftet, wer zahlt wann, wie und was?

Nicht nur im Sommer steht in Deutschland das Grillen hoch im Kurs – doch genau in der heißen Jahreszeit sind besonders viele Grillmeister am Start. Kohle, Gas, Smoker oder das E-Gerät für den Balkon, direktes oder indirektes Grillen?

Es passieren beim Grillen zuhauf Unfälle

Grillen (oder neudeutsch „Barbecue“) ist heutzutage wesentlich mehr, als etwas Holzkohle in den Grill zu legen, diese zum Glühen zu bringen und das Grillgut direkt darüber zu garen. Für viele ist das Volkssport und Passion zugleich – bei der aber leider auch viele Unfälle passieren.

Laut der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin kommt es zu rund 4.000 Grillunfällen pro Jahr. Dabei sind schwerste Verbrennungen durch Stichflammen und Verpuffungen mit Brandbeschleunigern gerade bei Kindern keine Seltenheit – denn sie stehen oftmals direkt auf Augenhöhe zu Grill, so die Gesellschaft und sie rät daher: Finger weg von Spiritus & Co. zum Anzünden eines Grills, denn „Spiritus ist ein Reinigungsmittel und kein Grillanzünder.“

Die Grillmeister-Sicherheits-Checkliste

Als Grillmeister sollte man zudem noch ein paar andere Punkte beachten, damit das Barbecue-Vergnügen bis zum Ende auch Spaß macht:

  • Der Grill sollte immer an einer (kipp)sicheren und möglichst windgeschützten Stelle stehen.
  • Man sollte zudem nie den Grill allein lassen – vor allem, wenn Kinder in der Nähe sind. So können die meisten Verletzungen vermieden werden.
  • Auch wenn der Junior meint, er kann die Wurst mindestens genauso gut umdrehen wie Papa – Kinder sollten einen Grill weder anzünden noch bedienen.
  • Auch wenn schlechtes Wetter einem aus dem Garten oder vom Balkon vertreibt – grillen Sie nie in geschlossenen Räumen.
  • Zum Anzünden sollte man nur geprüfte Grillanzünder verwenden und – wer mit Kohle grillt sollte auf die Qualität der Holzkohle achten. Holzkohle und Holzkohleprodukte sollten mit DIN-EN 1860/2 und dem Zertifikat DIN-CERTCO gekennzeichnet sein.
  • Wer dagegen einen Gasgrill benutzt, sollte die Anschlüsse der Flüssiggasflaschen vor dem Benutzen überprüfen, sie sind unsachgemäß verschraubt ein Sicherheitsrisiko.
  • Auch das Grillen findet mal ein Ende. Während beim Gasgrill einfach der Hahn zugedreht wird, sollte man beim Kohlegrill auf das richtige Löschen achten: Heiße Kohle muss generell gelöscht werden. Am besten mit Wasser. Alternativ können die Kohlereste in einem feuerfesten Behälter auskühlen.
Bei allen Sicherheitsvorkehrungen – wenn es doch einmal zu einem Grillunfall kommen sollte, ist es wichtig, richtig versichert zu sein. (Bildquelle: Pixabay / KRiemer)

Die Privathaftplicht sollte ein Grillmeister haben

Bei allen Sicherheitsvorkehrungen – wenn es doch einmal zu einem Grillunfall kommen sollte, ist es wichtig, richtig versichert zu sein. Besonders wichtig ist hierbei die Private Haftpflichtversicherung.

Diese kommt zum Einsatz, wenn eine versicherte Person einer anderen Person Schaden zufügt – beim Grillen beispielsweise eine schwerwiegende Verletzung auslöst. „Hier lohnt sich eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden,“ so Versicherungsexperte Heiko Vollmer von Fingenium Private Finance und ergänzt: „Wenn bei einem Grillfest tatsächlich eine Person schwer verletzt wird, kann am Ende schnell einmal ein höherer Betrag zusammenkommen. Nicht zuletzt haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen.“ Gerade die unsachgemäße Verwendung von flüssigen Brennhilfen wie Spiritus hat in der Vergangenheit schon zu (hohen) Schadensersatzforderungen seitens geschädigter Personen geführt, wie unter anderem ein Gerichtsurteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (Az.: 2 O 147/18) aufzeigt.

Bei Brandwunden & Co hilft die Unfallversicherung

Man muss beim Grillen ja nicht unbedingt gleich andere in Mitleidenschaft ziehen – es reicht auch schon, sich selbst zu verletzen. Wenn beispielsweise doch der Grill nicht sicher steht und daher umkippt und man sich dadurch Brandwunden hinzuzieht, sollte eine Unfallversicherung dafür aufkommen.

Eine weitere Versicherung macht ebenfalls Sinn – die auf den ersten Blick gar nichts mit dem Grillvergnügen zu tun hat: Die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Die private Unfallversicherung sichert Sie nicht ab, wenn Sie durch den Unfall berufsunfähig werden. Erleidet eine Person aber so schwerwiegende Verletzungen, dass sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr mindestens im Umfang von 50 Prozent ausüben kann, erhält sie von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente“, erklärt Bianca Boss, vom Bund der Versicherten (BdV).

Inventarschäden: Hausratversicherung hilft

Zu guter Letzt können auch Immobilienbesitzer auf ihre Wohngebäudeversicherung zurückgreifen, wenn es zu größeren Folgen durch Brandschäden kommt. Bei diesen „übernimmt diese Versicherung die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus“, so der BdV, während Schäden am Inventar wie verbrannte Gartenmöbel über die Hausratversicherung abgesichert seien.

„Allerdings gefährdet deren Wiederbeschaffung nicht den Lebensstandard, weshalb bei anstehenden Grillevents zuerst an die Privathaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung gedacht werden sollte,“ heißt es beim BdV weiter. Und Vorsicht: Wird ein Grillunfall grob fahrlässig verursacht, könnte sich die Versicherung querstellen, beispielsweise wenn der Holzkohlegrill zuvor in der Wohnung angezündet wurde.

Alle Schäden möglichst schnell melden

Egal wie klein oder groß, wie leicht oder schwerwiegend ein durch Grillen verursachter Schaden auch ist – dieser sollte sofort und so ausführlich bei der jeweiligen Versicherung gemeldet werden. Der BdV rät: „Alle am Grillunfall beteiligten Personen und in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände sollten fein säuberlich notiert und dem Versicherer mitgeteilt werden. Dieser wird im Anschluss die Geschädigten kontaktieren und mit Unterstützung von Brandermittlern und Gutachtern versuchen, die Schuldfrage zu klären.“

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