BaFin verlängert Leerverkaufsverbot bis zum 31. Mai 2009

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab am Montag bekannt, dass sie das Verbot von bestimmten Leerverkäufen bis zum 31. Mai 2009 verlängert hat. Ende September 2008 hatte die BaFin ungedeckte Leerverkäufe, so genanntes Naked Short Selling, von Aktien von elf Finanz-Unternehmen untersagt. Die betroffenen Aktien sind:

* AAREAL BANK AG
* ALLIANZ SE
* AMB GENERALI HOLDING AG
* COMMERZBANK AG
* DEUTSCHE BANK AG
* DEUTSCHE BÖRSE AG
* DEUTSCHE POSTBANK AG
* HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG AG
* HYPO REAL ESTATE HOLDING AG
* MLP AG
* MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG

Zur Erläuterung heißt es bei der BaFin:

Naked Short Selling liegt vor, wenn der Verkäufer Aktien verkauft, die zum Zeitpunkt der Transaktion nicht in seinem Eigentum stehen bzw. er keinen einredefreien Anspruch auf Übereignung von Aktien gleicher Gattung hat. Ungedeckte Leerverkäufe sind besonders geeignet, exzessive Preisbewegungen an den durch die Finanzkrise sehr volatilen Märkten weiter zu verstärken. Dies gefährdet die Stabilität des Finanzsystems und kann zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen.