Vonovia: Vergesellschaftung nicht zu machen

Bildquelle: Pressefoto Vonovia SE

Mehr als 56 Prozent der Berliner haben in einem Volksentscheid dafür gestimmt, große Immobilienkonzerne zu vergesellschaften. Was zunächst explosiv klingt, hat an den Aktienmärkten eher für Achselzucken gesorgt.

Anleger bleiben gelassen

Die Vonovia-Aktie (WKN: A1ML7J / ISIN: DE000A1ML7J1) reagierte am Montag sogar mit deutlichen Kursgewinnen und setzte sich an die DAX-Spitze. Dabei müsste man annehmen, dass Deutschlands größter Immobilienkonzern in besonderem Maße unter dem Votum leiden würde.

Schließlich hat sich das Unternehmen gerade die Mehrheit an dem Konkurrenten Deutsche Wohnen sichern können. Genau dieser ist zu einem großen Teil in der deutschen Hauptstadt tätig und wird sogar im Titel der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen” genannt.

Allerdings stehen der Umsetzung des Willens des Volkes sehr viele Hürden im Weg. Genauso wie im Fall des gescheiterten Berliner Mietendeckels könnte das Bundesverfassungsgericht eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne verhindern. Doch schon deutlich früher dürfte ein angedachtes Gesetz an seine Grenzen stoßen.

Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

Franziska Giffey (SPD), voraussichtlich die nächste Regierende Bürgermeisterin Berlins war vor der Wahl gegen Enteignungen als Mittel gegen zu hohe Mieten in der Hauptstadt. Nun muss Sie jedoch das Ergebnis des Volksentscheids respektieren.

Im “ARD Morgenmagazin” sagte Giffey, dass der politische Auftrag nun darin bestehen würde, die Umsetzbarkeit des Volksentscheids anhand eines Gesetzentwurfs zu prüfen. Sie fügte jedoch hinzu: “Wenn das nicht verfassungskonform ist, können wir es auch nicht machen.”

Wenn es nach Staatsrechtler Ulrich Battis geht, dann ist das auch nicht zu machen. Demnach würde der Beschluss in weiten Teilen im Widerspruch zum Grundgesetz und zur geltenden Rechtsprechung in Deutschland stehen. Er führt beispielsweise einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz an. So sollen lediglich Wohnungsbestände ab einer Schwelle von 3.000 Wohnungen vergesellschaftet werden.

Vonovia will Herausforderungen am Berliner Wohnungsmarkt kraftvoll angehen

Auch bei Vonovia selbst blieb man trotz des Volksentscheids gelassen. Rolf Buch, Vorsitzender des Vorstands der Vonovia SE, erklärte: „In der neuen Legislaturperiode brauchen wir deutlich mehr Miteinander statt Konfrontation. Vonovia steht bereit, um mit einer neuen Landesregierung und den relevanten gesellschaftlichen Akteuren der Stadt die Herausforderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt kraftvoll anzugehen.“

„Enteignungen lösen nicht die vielfältigen Herausforderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Angesichts der großen Herausforderungen kann sich Berlin aber keine jahrelange Hängepartie leisten, die durch die Befassung des neuen Senats mit einem Gesetzesentwurf zur Vergesellschaftung und die eindeutigen verfassungsrechtlichen Bedenken entstehen wird. Eine verantwortungsvolle Politik hat auch nach dem Entscheid die Möglichkeit, gemeinsam mit allen Akteuren des Berliner Wohnungsmarktes konstruktivere Lösungen zu erarbeiten, die dennoch die Sorgen vieler Berlinerinnen und Berliner aufgreifen, sich ihre Wohnung in Zukunft nicht mehr leisten zu können“, so Buch weiter.

FAZIT

Angesichts des klaren Votums der Berliner für Enteignungen wird sich die Politik in der Hauptstadt mit diesem Thema befassen müssen. Auch wenn sie keine große Lust dazu hat. Und selbst wenn es tatsächlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf geben sollte, könnte wie im Fall des Mietendeckels das Bundesverfassungsgericht einschreiten. Daher dürfte Vonovia die Übernahme der Deutsche Wohnen nicht bereuen.

Anleger, die auf eine Fortsetzung des Aufwärtstrends bei Vonovia setzen möchten, können mit einem Long-Zertifikat (WKN: MC90NW / ISIN: DE000MC90NW4) gehebelt von Kurssteigerungen profitieren.

Bildquelle: Pressefoto Vonovia SE