Zurück zum Schuldprinzip?

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Unter Juristen gibt es bekanntlich den Spruch „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“. Was mich unweigerlich auf die Idee brachte wieder einmal über Anker nachzudenken. Natürlich nicht über Schiffsanker, sondern über die Wirkung der Verankerungsheuristik im Gerichtssaal. Zunächst fielen mir die verschiedenen alte Gerichtsfilme ein, wo vielfach ein des Mordes Verdächtiger überführt werden soll. Da kann man häufig den Staatsanwalt, aber auch die Verteidiger beobachten, wie sie dem Prozessverlauf eine andere Richtung verleihen möchten, indem sie irgendwelche für die Verhandlung unwichtig oder gar irrelevant erscheinende Nebensächlichkeiten ins Spiel bringen. Erklärungen, die die Gegenseite häufig mit einem „Einspruch, Euer Ehren!“ abzuwürgen versucht. Selbst wenn der Richter mit „stattgegeben“ oder gar zu den Geschworenen gewandt: „Streichen Sie das aus dem Protokoll!“ reagiert, kann man fast sicher sein, dass beim einen oder anderen solche Anker zumindest im Kopf hängen bleiben und damit meinungsbildend wirken. Weil ihr Einfluss nicht ausreichend korrigiert wird…

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GoldbergEin Beitrag von Joachim Goldberg.

Er beschäftigt sich seit mehr als 30 Jahren mit dem Zusammenspiel von Menschen und Märkten. Bis heute faszinieren ihn die vielen Facetten, Nuancen, Geschichten, Analysen und Hintergründe, die sich in der weißgezackten Linie auf der großen Börsenkurstafel niederschlagen. Aber erst mit der Entdeckung der psychologischen Einflüsse auf die Finanzmärkte meint der studierte Bankfachwirt und frühere Devisenhändler dem, was die Welt der Finanzen antreibt und bewegt, nahe gekommen zu sein. Seitdem setzt er sich intensiv mit der ”Behavioral Finance” genannten verhaltensorientierten Finanzmarktanalyse auseinander.
Joachim Goldberg schreibt regelmäßig auf seinem Blog www.der-goldberg.de.

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