Der Jahreswechsel naht und der deutsche Gesetzgeber bringt nicht nur die endgültige Umstellung auf SEPA mit sich. Auch in in den Bereichen Altersvorsorge, Kranken- und Sachversicherungen kommen wichtige Änderungen auf den Weg. Im Folgenden ein Überblick.
Altersvorsorge – die Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der darüber hinausgehende Teil des Bruttogehalts ist beitragsfrei. Der Gesetzgeber legt die BBG jedes Jahr neu fest – für 2016 steigt sie auf 74.400/64.800 Euro (West/Ost).
Unmittelbare Auswirkungen hat die Anhebung der BBG auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV), die Basis-Rente, sowie die gesetzliche und private Krankenversicherung.
Wichtige Themen für 2016 betreffen zudem Änderungen beim Freistellungsauftrag, die Nachrüstpflicht für Rauchmelder sowie IBAN.
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