Weiterhin gibt es keine öffentliche Reaktion des Monsanto-Managements auf das erhöhte Gebot von Bayer Bayer (WKN: BAY001 / ISIN: DE000BAY0017). Die Leverkusener hatten im Übernahmekampf um Monsanto ihr Gebot diese Woche von 125 auf 127,50 Dollar je Monsanto-Aktie erhöht.

Allerdings gelte dieses Gebot nur, sofern es eine einvernehmliche Übernahme gibt, so hatte die Bayer AG klargestellt. Ob es „einvernehmlich“ sein wird, ist aufgrund des öffentlichen Schweigens des Monsanto-Managements indes weiterhin offen. Interessant die Entwicklung beim Kurs der Monsanto-Aktie: Das Papier legte am Donnerstag im New Yorker Handel zwar rund 1,4% zu, die bei Handelsende erreichten 108,05 Dollar liegen allerdings deutlich unter den von Bayer gebotenen 127,50 Dollar.
Dies ist ein Zeichen dafür, dass doch recht viele Marktteilnehmer(innen) offensichtlich nicht daran glauben, dass die Übernahme von Monsanto durch Bayer zustande kommt (bzw. jedenfalls nicht zu den genannten Konditionen). Ich fände die Bayer-Aktie durchaus interessant – wenn die Übernahme nicht zustande kommt und der Kurs zurückgehen sollte. Sofern demnächst von Monsanto die Nachricht kommt, dass man dem Übernahmeangebot zustimmt, dürfte sich der Kurs der Monsanto-Aktie allerdings zügig in Richtung des Übernahmegebots bewegen. Sofern die Übernahme komplett abgesagt wird, wäre hingegen ein Durchsacker bei der Monsanto-Aktie wahrscheinlich.
Dann der Blick auf KTG Agrar:
Und weiter schlechte News bei der KTG Agrar SE. Nun hat auch noch die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihre Bestätigungsvermerke für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2015 (Ende Geschäftsjahr: 31. Dezember 2015) widerrufen. Es fällt auf, dass dies nach Ermittlungen des vorläufigen Sachwalters im Insolvenzverfahren erfolgt, bei denen festgestellt worden war, dass hoher Abschreibungsbedarf in dreistelliger Millionenhöhe notwendig ist.
Diesen Ermittlungen zufolge waren Beteiligungen und Forderungen der KTG Agrar SE offensichtlich nicht annähernd so hoch, wie sie bilanziert wurden. KTG Agrar SE selbst meldete, dass bei diesen Beteiligungen und Forderungen bis zu 222 Mio. Euro abgeschrieben werden müssen. Bei „sonstigen Vermögensgegenständen“ müssen demnach weitere 169 Mio. Euro abgeschrieben werden.
Mit anderen Worten: Das Vermögen löst sich teilweise in Luft auf – und die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft widerruft ihre Bestätigungsvermerke nachträglich. Das sind katastrophale Nachrichten für die Aktionäre – denn es wird durch diese Entwicklung immer unwahrscheinlicher, dass für diese im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung überhaupt etwas übrig bleibt.
Und hier noch das Zitat zum Tag:
„Tadele nicht den Fluss, wenn du ins Wasser fällst.“ – Indisches Sprichwort
Ein Beitrag von Michael Vaupel
Michael Vaupel, diplomierter Volkswirt und Historiker (M.A.), Vollblut-Börsianer. Nach dem Studium Volontariat und Leitender Redakteur und Analyst diverser Börsenbriefe (Emerging Markets, Internet, Derivate, Rohstoffe). Er ist gefragter Interview- und Chatpartner (N24, CortalConsors). Ethisch korrektes Investieren ist ihm wichtig.
Weitere Informationen unter: www.ethische-rendite.de
Bildquelle: Michael Vaupel / Pressefoto Bayer AG