Rhön-Klinikum: Juristischer Streit um Satzungsänderung bremst Übernahmephantasie

Bildquelle: Foto RHÖN-KLINIKUM AG

Seit gestern Abend sah es beim Klinikbetreiber Rhön-Klinikum (WKN 704230) nach einem baldigen Übernahmekampf aus. Zuvor hatte die gestrige Hauptversammlung, durchaus überraschend, die Streichung des in der Satzung für wichtige Entscheidungen der Hauptversammlung vorgesehenen Erfordernisses einer Mehrheit von mehr als 90 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen. Dagegen droht nun ein bedeutender Aktionär rechtliche Schritte an. Damit droht Rhön-Klinikum und den Übernahmephantasien eine lange Hängepartie.

In einer Ad-hoc-Mitteilung heißt es heute:

Der Aktionär B. Braun Holding GmbH & Co. KG hat heute gegenüber der Gesellschaft durch seinen Rechtsberater ankündigen lassen, dass die B. Braun Holding GmbH & Co. KG sowie weitere Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter beabsichtigen, gegen die in der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG am 12. Juni 2013 gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage zu erheben. Das umfasst den Beschluss zur Abschaffung des Mehrheitserfordernisses von mehr als 90 % für bestimmte wichtige Beschlüsse.

Im Rahmen der Abstimmung war es nur zu einer knappen Mehrheit von 90,54 Prozent gekommen, nachdem offenbar die Stimmen von B. Braun aufgrund von Formalia nicht berücksichtigt werden konnten. Wäre dies tatsächlich ohne Legitimation geschehen, wäre die gesamte Hauptversammlung wohl zu wiederholen. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Klage am Ende wirklich aussieht und ob und wie schnell sie vom Tisch kommt.

Im schlimmsten Fall kommt es zu einer erneuten Hauptversammlung und ob dort noch einmal die erforderlichen Mehrheiten für die Satzungsänderung zu Stande kommen ist fraglich. Generell sieht sich der Medizintechnikhersteller B. Braun durch eine Übernahme im Nachteil. Den Anteil von 5 Prozent hatte der Konzern im letzten Jahr erworben, um u.a. eine Übernahme durch die zu Fresenius (WKN 578560) gehörenden Helios-Kliniken zu behindern. Man wollte so offenbar verhindern, dass ein zu großer Verhandlungspartner auf der Abnehmerseite entsteht.

Es bleibt also spannend bei Rhön-Klinikum.

Bildquelle: Foto RHÖN-KLINIKUM AG