Mal was abseits der Börse: Zahnzusatzversicherung – mehr Leistung bei Zahnbehandlung

Eine gute private Zusatzversicherung für Zahnersatz übernimmt die Behandlungskosten bis zu annähernd 100 Prozent. Sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, so wird, wenn überhaupt, nur ein sehr geringer Teil der Kosten für Zahnersatz, Zahnimplantate, Zahnfüllungen und weitere Zahnbehandlungen übernommen, die Differenz muss von Ihnen bezahlt werden.

Benötigen Sie eine Zahnfüllung, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Gesamtkosten nur bei einer Silberamalgamfüllung, die jedoch seit Jahren aus medizinischer Sicht umstritten ist. Wünschen Sie eine Kunststofffüllung, die farblich ähnlich der natürlichen Zahnfarbe ist, werden Gesamtkosten meist nur übernommen, wenn die Füllung im Frontzahn- oder Sichtbereich erforderlich ist, sonst nur Kostenerstattung in Höhe einer Amalgamfüllung. Sollen es jedoch Inlays aus Kunststoff, Keramik oder Gold sein, müssen Sie den Differenzbetrag zu den Kosten einer normalen Amalgamfüllung selber tragen, es sei denn, Sie können die medizinische Notwendigkeit für Inlays vorweisen. Auch Implantate inklusive Knochenaufbau werden nur bei ausdrücklich medizinischer Notwendigkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung mitgetragen. Bei Parodontose sehen Zahnärzte bereits ab einer Taschentiefe von 1,5 mm eine Behandlung als medizinisch notwendig an, die gesetzlichen Krankenversicherungen jedoch erst ab einer Taschentiefe von 3,5 mm und übernehmen auch erst ab diesem Zeitpunkt Kosten.

Möchten Sie für all die angeführten und weiteren Zahnprobleme ausreichend versichert sein, so ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung anzuraten.

Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte mindestens 70% der Kosten einer privatärztlichen Zahnersatzleistung erstatten und auch zahlen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht vorleistet. Es sollte keine Anzahl- oder Kostenbegrenzung für Inlays oder Implantate geben, die Funktionsdiagnostik mitversichert sein und die Kostenerstattung nicht nur auf Erstbehandlung begrenzt sein. Achten Sie bitte darauf, dass Parodontosebehandlungen inkludiert sind.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Zahnzusatzversicherung, ab Datum des Versicherungsabschlusses, Wartezeiten bis zur Übernahme von Behandlungskosten gibt, die bei den meisten Gesellschaften acht Monate beträgt. Dadurch soll verhindert werden, dass Abschlüsse erst getätigt werden, wenn der Zahnarzt bereits zu einer Behandlung rät. Werden hohe Zahnarztrechnungen kurz nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung eingereicht, müssen Sie damit rechnen, dass der Anbieter Nachforschungen anstellt. Hat das Zahnproblem bereits vor Abschluss bestanden, kann der Versicherer eine Kostenbeteiligung ablehnen.

Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten Sie unbedingt die Angebote der zahlreichen Anbieter vergleichen, da es hier große Unterschiede bei Leistung und Prämie gibt. Stellen Sie dazu am besten einenen Vergleich der verschiedensten Zahnzusatzversicherungen im Internet an.

Ein Gastbeitrag von Daniel Schmitt-Haverkamp