In einigen Bundesländern ist es schon wieder so weit. Erstklässler machen sich auf den Weg zur Schule. Häufig zu Fuß. Das kann gefährlich werden. Da durch Schulwegunfälle auch schwere Verletzungen bis zur Invalidität drohen, sollten sich die Eltern die Frage des Versicherungsschutzes stellen. Darauf weist die GVI hin.
„Als erste Absicherung bei Schulwegunfällen leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift bei Schülern als Pflichtversicherte. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, jedoch nur von und zur Schule“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Es besteht dann ein unbegrenzter Anspruch auf umfassende Heilbehandlung und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ein Rentenanspruch. Doch schon kleinere Umwege können den gesetzlichen Versicherungsschutz gefährden. Schulwegsicherheit ist jedoch nicht nur ein Thema für Erstklässler. Die Statistik zeigt: Die 12- bis 15-Jährigen trifft es häufiger als Grundschüler. Übrigens, die meisten Unfälle passieren mit dem Fahrrad, heißt es weiter.
„Weitere Untersuchungen zeigen, dass die meisten Unfälle mit und von Kindern in der Freizeit passieren“, führt Siegfried Karle weiter aus. Deshalb ist der dringende Ratschlag des GVI-Experten den gesetzlichen Versicherungsschutz mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit ausreichender Kapitalleistung zu erweitern. Es ist für die Eltern schmerzlich genug, wenn ihr Kind durch einen Unfall zu Schaden kommt, aber bei möglichen bleibenden, schweren körperlichen Schäden, oft gepaart mit einer lebenslangen Behinderung, kommt zusätzlich noch die finanzielle Belastung hinzu, so die GVI.
Quelle: Geld und Verbraucher e.V. / Bildquelle: markteinblicke.de