Dividendeninvestoren setzen auf Business Development Companies (BDCs)

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Insbesondere für Dividendeninvestoren stellen Business Development Companies eine interessante Anlagekategorie dar, zeichnen sie sich doch durch attraktive Dividendenrenditen aus. Doch üppige Dividendenrenditen sind nicht alles, bei BDCs sind schon einige ganz besondere Aspekte zu beachten, um mit überschaubarem Risiko überdurchschnittliche Renditen zu erzielen.

Eine Business Development Company (BDC) ist ein in den USA tätiger Finanzinvestor für kleine und mittlere nicht-börsennotierte Unternehmen. BDCs stellen etablierten Unternehmen sowie Startups Kapital zur Verfügung, entweder in Form von Eigenkapital, so dass die BDC Miteigentümerin wird, oder durch Fremdkapitalhingabe als nachrangige Kredittitel mit niedrigerem Investment-Grade (“Private Debt”) oder als sog. Collateralized Loan Obligations (CLOs), also verbriefte Unternehmenskredite. Dabei vergeben BDCs ihre Mittel traditionell an kleinere und weniger beachtete Unternehmen, die eine geringere Bonität aufweisen und daher auch höhere Finanzierungskosten akzeptieren (müssen). Diese Unternehmen können sich nicht so leicht über Anleihen und/oder Bankkredite finanzieren und greifen daher gerne auf Eigen- oder Fremdkapitalgaben von BDCs zurück.

Ein wesentliches Merkmal einer BDC ist, dass sie selbst börsennotiert ist und somit Anlegern die Möglichkeit bietet, sich über den Kauf von Aktien der BDC an dem ansonsten eher schwer zugänglichen Markt der privaten Unternehmenskredite und Venture Capital Finanzierungen zu beteiligen. Und das, ohne sich an einem illiquiden, geschlossenen Fonds zu beteiligen, bei dem man als Anleger erst durch Verkauf der Assets bzw. Auflösung des Fonds wieder an sein Geld kommt.

Grundlage: Investment Company Act von 1940
BDCs unterliegen strengen Regularien; sie müssen sich als BDC registrieren lassen und dazu ist erforderlich, dass sie die Voraussetzungen des Investment Company Act von 1940 erfüllen bzw. einer speziell für BDCs im Jahr 1980 geschaffenen Ergänzung. Der US-Kongress wollte nämlich jungen, aufstrebenden Firmen dabei helfen, die nötigen Finanzmittel zu erhalten.

Die meisten BDCs wählen aus steuerlichen Gründen die Form der “Regulierten Investment Company” (RIC) und eine Konsequenz hieraus ist, dass sie mindestens 90% ihrer steuerrelevanten Gewinne (“Taxable Income”) an ihre Anteilseigner ausschütten müssen. Hier sind sie mit den inzwischen auch in Deutschland bekannten REITs (Real-Investment-Trust) vergleichbar. BDCs weisen daher nicht selten zweistellige Dividendenrenditen auf und sind daher besondere bei Dividendeninvestoren sehr beliebt.

Weitere Beschränkungen aufgrund des RIC-Status resultieren aus einer gewollten breiten Diversifikation der Investments. So dürfen BDCs nicht mehr als 5% ihres Kapitals in eine Anlage stecken, sie dürfen nicht mehr als 10% der Anteile an einem Asset erwerben und sie dürfen nicht mehr 25 ihres Kapitals in der selben Branche investieren. Durch diese Einschränkungen sollen Risiken verteilt und BDC-Aktionäre geschützt werden.

Eine Besonderheit gibt es noch bei den BDCs, die sie in zwei Gruppen teilt: die einen verwalten ihre Assets selbst, andere bedienen sich externer Manager und zahlen hierfür in der Regel eine Vergütung von durchschnittlich 1,5% auf die Asset-Summe. Im BDC-Universum werden intern gemanagte BDCs bevorzugt, weil sie eine bessere Kostenstruktur aufweisen und weil es kaum Konflikte zwischen den Interessen der Aktionäre und denen der Manager gibt – beide wollen möglichst viel Rendite für das Unternehmen herausholen. Bei extern gemanagten BDCs steht nicht selten das Vorurteil im Raum, die externen Manager würden zuvorderst auf die Sicherheit und Höhe ihrer Provisionen achten und erst in zweiter Linie auf die Interessen der Aktionäre. Bisweilen bewahrheiten sich diese Unterstellungen leider sogar, daher dürften intern gemanagte BDCs grundsätzlich die erste Wahl sein.

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Kissig Ein Beitrag von Michael C. Kissig

Er studierte nach Abschluss seiner Bankausbildung Volks- und Rechtswissenschaften und ist heute als Unternehmensberater und Investor tätig. Neben seinem Value-Investing-Blog “iNTELLiGENT iNVESTiEREN” verfasst Michael C. Kissig regelmäßig eine Kolumne für das “Aktien Magazin”.

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