Bundestagswahlen: Die Steuer- & Finanzpolitik etablierter Parteien!

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Am 24. September dürfte es spannend werden, welche Partei wird das Rennen machen und welche Auswirkungen könnte dies für Anleger haben?

Erst einmal zum Prozedere: Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen; eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten aus seinem Wahlbezirk. Der Kandidat, der die meisten Erststimmen in seinem Wahlbezirk erhält, bekommt ein Direktmandat im Bundestag. Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Mit der Zweitstimme werden also keine Einzelkandidaten, sondern Landeslisten einer Partei gewählt. Hier listet die Partei alle Kandidaten auf, die sie in den Bundestag schicken möchte. Die Reihenfolge der Liste spielt dabei eine erhebliche Rolle, denn je weiter oben ein Kandidat steht, umso wahrscheinlicher ist es, dass er in den Bundestag gewählt wird. Allerdings zählt die Zweitstimme einer Partei nur, wenn damit die 5-Prozent-Hürde erreicht wurde oder die Partei mindestens drei Wahlkreise für sich gewinnen konnte. Anderenfalls verfallen die Stimmen und die Partei darf nicht in den Bundestag einziehen. Grundsätzlich finden alle vier Jahre Bundestagswahlen statt.

Doch nun zum eigentlichen Thema: Vor lauter “Aufreger”, wie das Säbelrasseln zwischen den USA und Nordkorea, der EURO-Aufwertung und dem Dieselskandal, geraten die bevorstehenden Bundestagswahlen im September schon fast in den Hintergrund. Der eine oder andere Börsianer mag diesen Termin schon als Non-Event verbuchen. An der Börsenweisheit: „politische Börsen haben kurze Beine“ mag sicher etwas dran sein, dennoch könnte der Wahlausgang im September steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Folgenden werden Auszüge der Steuer- & Finanzpolitik aus dem Wahlprogramm etablierter Parteien aufgeführt.

Steuerliche Auswirkungen für den Wähler/Anleger

CDU/CSU: Die christlichen Parteien kämpfen für die “Schwarze Null”. Das heißt: keine neuen Schulden und vorhandene Schulden sollen tendenziell getilgt werden. Eine Veränderung der Erbschaftssteuer oder die Einführung einer Vermögenssteuer lehnt die Union ab. Die Steuern sollen nicht erhöht werden und der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) soll ab 2020 schrittweise abgeschafft werden. Die Anwendung des Spitzensteuersatzes soll auf 60.000 EUR (Singles) Jahreseinkommen angehoben werden und die Einkommenssteuer soll ebenfalls um 15 Mrd. EUR gesenkt werden. Welche Auswirkungen dies im Einzelfall hat, wurde nicht weiter ausgeführt. Steuerliche Entlastungen sollen vor allem der Mitte der Gesellschaft zugutekommen. Die CDU/CSU möchte, insofern international ein funktionierender Informationsaustausch zwischen Finanzbehörden besteht, die pauschale Abgeltungssteuer durch die individuelle Besteuerung ersetzten. Ob infolgedessen wieder das Halbeinkünfteverfahren (2001 – 2008) eingeführt werden könnte ist bislang nicht bekannt; es ist aber nicht auszuschließen. Außerdem soll EU-weit eine Finanztransaktionssteuer durchgesetzt werden.

SPD: Die SPD zielt mit ihrem Wahlprogramm vor allem auf die finanzielle Stärkung von Familien und Rentnern ab. Auch die Sozialdemokraten möchten, dass der Spitzensteuersatz erst bei 60.000 EUR (Singles) Anwendung findet, zudem möchten sie den Spitzensteuersatz linear-progressiv auf 45 % anheben, der dann ab 76.200 EUR (Singles) zutragen kommen würde. Untere und mittlere Einkommen sollen durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags entlastet werden. Besonders Vermögende sollen zukünftig fix ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR (Singles) Reichensteuer in Höhe von 3 % auf den Spitzensteuersatz zahlen. Darüber hinaus möchte die SPD Einkünfte aus Kapitalvermögen gleich besteuern, wie Einkommen aus Arbeit. Zudem soll eine Finanztransaktionssteuer eingeführt werden, mit der der Handel von Aktien und Anleihen besteuert werden würde (ähnlich wie eine Umsatzsteuer). Bei der Erbschaftssteuer plant die SPD eine umfassende Steuerreform, jene insbesondere große Erbschaften in Zukunft höher besteuern soll. Das Credo lautet: „Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollen entlastet werden“; jedoch spricht sich die SPD gegen Steuersenkungen aus. Steuerbetrug und Steuervermeidung möchte die SPD stärker bekämpfen, indem Unternehmensgewinne europaweit dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet wurden.

Linke: Die Linke möchte mithilfe von Steuern die soziale Gerechtigkeit fördern. Realisiert werden sollen ihre Pläne durch die Einführung einer Vermögenssteuer und einer höheren Erbschaftssteuer. Vermögen über einer Million sollen pauschal mit 5 % besteuerst werden, allerdings ist die erste Million davon freigestellt. Zudem fordern die Linken, dass die Körperschaftssteuer wieder auf 25 % erhöht wird und eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird. Bei jeder Finanztransaktion soll ein Steuersatz von 0,1 % fällig werden. Außerdem wird von den Linken die Mehrwertsteuer kritisiert, denn sie belaste am stärksten niedrige Einkommen. Der jährliche Grundfreibetrag soll auf 12.600 EUR (Singles) erhöht werden. Die Pläne zur Einkommenssteuer sehen vor, dass Einkommen über 260.000 EUR (Singles) mit 60 % und Einkommen über einer Million (Singles) mit 75 % besteuert werden. Die Linke spricht sich gegen weitere Privatisierungen aus und möchte den Finanzsektor deutlich stärker besteuern, regulieren und kontrollieren. Außerdem sollen Großbanken entmachtet und wieder stärker auf die Kernaufgabe (Kreditvergabe, Abwicklung des Zahlungsverkehrs) konzentriert werden. Die Linken möchten die Abgeltungssteuer abschaffen und Einkommen aus Kapitalvermögen in Zukunft nach denselben Sätzen versteuern wie Einkommen aus Arbeit.

FDP: Die FDP fordert einen fairen Steuersatz für Durchschnittsverdiener. Darüber hinaus möchte die FDP eine Belastungsgrenze von 50 % für Steuern und Sozialabgaben im Grundgesetzt festschreiben. Zudem soll der Einkommensteuertarif dahingehend verändert werden, dass das Realeinkommen des Steuerzahlers durch die kalte Progression nicht mehr allzu stark geschmälert wird. Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften möchte die FDP festhalten, außerdem sollen Eltern durch höhere Kinderfreibeträge entlastet werden und Betreuungskosten für Kinder bis zum Höchstbetrag steuerlich voll absetzbar werden. Darüber hinaus sollen keine neuen Steuern, wie etwa die Vermögenssteuer oder Finanztransaktionssteuer eingeführt werden. Die Erbschaftsteuer soll nicht weiter verschärft werden; bei Erbschaften zwischen Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften fordert die FDP sogar eine Abschaffung der Erbschaftsteuer. Außerdem möchten die Freien Demokraten, dass der Bund seine direkten und indirekten Aktienbeteiligungen verkauft. Der Solidaritätszuschlag soll abgeschafft werden.

Grüne: Die Grünen möchten eine Vermögenssteuer für Superreiche und eine verschärfte Erbschaftssteuer für große Vermögen einführen. Der Grundfreibetrag soll erhöht werden und zur Gegenfinanzierung soll der Spitzensteuersatz oberhalb von 100.000 EUR (Singles) erhöht werden. Das Ehegattensplitting sei nach Angaben der Grünen “unmodern”, und biete Anreize für eine Geringbeschäftigung von Frauen. Deshalb soll das Splittingverfahren abgeschafft und durch eine Familienförderung ersetzt werden. Die Grünen vertreten die Auffassung, dass die hohe Vermögenskonzentration einiger weniger der Wirtschaft und der Gesellschaft schade. Dieses Problem soll durch ein neues Erbschaftssteuermodell gelöst werden. Außerdem fordern die Grünen eine stärkere Regulierung und Kontrolle der Finanzmärkte, zudem wird die Spekulation mit Nahrungsmitteln von den Grünen scharf verurteilt. Ein neues Regelwerk soll helfen, die Steuer- und Kapitalflucht einiger Unternehmen zu bekämpfen. Die Grünen befürworten – zumindest im Hochfrequenzhandel – die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

AfD: Die AfD möchte, dass Deutschland die Transferunion aufkündigt und den Euroraum verlässt. Grundsätzlich soll es zu keiner Ausweitung der Abgabenbelastung kommen – auch nicht zu einer Vermögenssteuer. Im Allgemeinen fordert die AfD eine Absenkung der Mehrwertsteuer um 7 %. Außerdem soll die Erbschaftssteuer als Substanzsteuer abgeschafft werden. Zudem sollen kleine und mittlere Einkommen durch die Erhöhung des Grundfreibetrags entlastet werden. Das Ehegattensplitting soll durch ein “sozial gerechtes” Familiensplitting ergänzt werden, bei dem das Familieneinkommen auf alle Familienmitglieder verteilt wird. Auch die AfD fordert einen ausgeglichenen Haushalt und somit die “Schwarze Null”. Darüber hinaus sagt auch die AfD der Steuerflucht den Kampf an.

Fazit: Einige Parteien scheinen ihre Steuerpläne etwas konkreter zu beziffern als andere, dennoch bleibt abzuwarten inwiefern die Wahlprogramme aufgrund möglicher Koalitionen bzw. Mehrheiten überhaupt umgesetzt werden können. Bislang ist dies schwer absehbar, dennoch wird anhand dieses Auszugs mehr als deutlich, dass die Wahl erheblichen Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen nehmen könnte und es sich in jedem Fall lohnt seine Interessen durch die Wahl zu vertreten.

Hinweis: Die Steuer- & Finanzpolitik der Parteien, wird durch diesen Artikel nicht vollständig abgebildet.

 

Autor: Frederik Geiger, Technischer Analyst bei GodmodeTrader.de.

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