Was es in Bezug auf den Einbau und die Nachrüstpflicht für Rauchmelder zu beachten gilt

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Noch haben nicht alle Bundesländer eine gesetzliche Regelung für den Einbau und die Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Altbauten. In Bayern endet die zulässige Nachrüstpflicht für Altbauten zum 31.12.2017. In Brandenburg müssen in Altbauten bis Dezember 2020 Rauchmelder installiert werden. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder laut GVI-Angaben in Neu- und Umbauten bereits Pflicht. Für Altbauten gilt eine unterschiedliche Nachrüstpflicht innerhalb bestimmter Fristen für die einzelnen Bundesländer. Rauchmelder sind Lebensretter, deshalb empfiehlt Siegfried Karle, Präsident der GVI, dringend eine frühzeitige und freiwillige Nachrüstung von Rauchmeldern, auch wenn noch keine Nachrüstpflicht gilt, heißt es weiter.

Für welche Bundesländer bereits eine Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Altbauten besteht, welche Rauchmelder empfehlenswert sind und weitere Tipps zum Thema „Rauchmelderpflicht und Versicherungsschutz“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

Quelle: Geld und Verbraucher e.V. / Bildquelle: markteinblicke.de