EU setzt neue Russland-Sanktionen in Kraft

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Der russische Bär wird durch neue Sanktionen ausgebremst
Der russische Bär wird durch neue Sanktionen ausgebremst
Die Europäische Union hat heute ein weiteres Paket von Wirtschaftssanktionen gegen Russland in Kraft gesetzt. Wesentlicher Teil des Sanktionspakets ist eine Vertiefung der Ende Juli beschlossenen sektoralen Wirtschaftssanktionen in den Bereichen Dual Use, Rüstung, Energie und Zugang zum Kapitalmarkt. Darüber hinaus werden die Kriterien für die Verhängung von Einreisesperren und Finanzsanktionen (sog. Listungen) auf solche Personen und Unternehmen ausgedehnt, die mit den Separatisten in der Ostukraine in geschäftlicher Verbindung stehen. Schließlich wird eine Anzahl weiterer Einzelpersonen gelistet.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums betreffen die Sanktions im Einzelnen folgende Bereiche:

Dual Use
Das bereits bestehende Verbot von Lieferungen gelisteter Dual-Use-Güter für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer wird ergänzt durch ein Lieferverbot an ausdrücklich benannte “Mischempfänger” (Unternehmen mit militärischer und ziviler Sparte). Für bestimmte Bereiche (Luft- und Raumfahrt sowie zur Wartung ziviler Nuklearkapazitäten) greifen Ausnahmen, so dass Lieferungen auch an benannte Mischempfänger zugelassen sind.

Energie
Zur Ergänzung des bestehenden Lieferverbotes für Ausrüstungsgegenstände wurde ein Verbot von Dienstleistungen im Ölbereich (insbesondere Bohrungen) erlassen, sofern diese in den Bereichen Arktis, Tiefsee oder Schieferöl erfolgen sollen.

Zugang zum Kapitalmarkt
Die bereits bestehenden Verbote bzgl. Aktien und Anleihen von fünf russischen Staatsbanken (Kauf- und Verkaufsverbot, Verbot von ausgabebezogenen Dienstleistungen) werden auf bestimmte Unternehmen der Rüstungs- und Ölindustrie ausgedehnt. Im Ölbereich handelt es sich um die Unternehmen Rosneft, Transneft und Gazpromneft. Daneben wird der Anwendungsbereich auf Finanzierungsinstrumente mit einer Laufzeit von mind. 30 Tagen erweitert (bisher 90 Tage). Verboten wird außerdem die Neuvergabe von Darlehen oder Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen an die erfassten russischen Staatsbanken und Unternehmen. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Kredite und Darlehen, die der Finanzierung legaler Handelsgeschäfte dienen.

Rüstung
Es wurde ein (Rück-)Versicherungsverbot für Waffenlieferungen in die Verordnung aufgenommen (dieses war im Beschluss von Ende Juli bereits vorgesehen, aber bisher nicht umgesetzt).

Allgemeiner Schutz von Altverträgen
Die Verbote in den Bereichen Dual Use und Energie lassen die Ausführung bestehender Verträge zu. Die neuen Beschränkungen bzgl. des Zugangs zum Kapitalmarkt beziehen sich ebenfalls nur auf neu begebene Aktien und Anleihen sowie die Vergabe neuer Kredite.

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